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APO-OS

§ 27 Abschlussprüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/27#abs-1 (1) Am Ende des sechsten Semesters finden das Verfahren der Zulassung zur Abschlussprüfung und die Abschlussprüfung am Oberstufen-Kolleg statt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/27#abs-2 (2) Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.

§ 26 § 28