Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO-OS
APO-OS§ 11 Projekte
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/11#abs-1 (1) Projekte sind problem- und praxisorientiert. Sie ermöglichen handelnde Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Theorie und Praxis und Problemen der gesellschaftlichen Wirklichkeit sowie ästhetische Gestaltung und Erfahrung auch in Kooperation mit außerschulischen Partnern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/11#abs-2 (2) Projekte sind in Sequenzen der Studienfächer, der fächerübergreifenden Grundkurse oder der Fremdsprachenkurse eingebunden oder sie werden zu anderen Themen mit obligatorischer Vor- und Nachbereitung eingerichtet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/11#abs-3 (3) Jede Kollegiatin oder jeder Kollegiat hat an mindestens drei Projekten teilzunehmen; davon müssen mindestens zwei in Sequenzen (von Studienfächern, Grund- oder Fremdsprachenkursen) eingebunden sein.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/11#abs-4 (4) An Stelle der fachbezogenen Projekte können Exkursionen treten, wenn sie im Curriculum des Studienfachs oder einer Fremdsprache vorgesehen sind und projektorientiert angelegt werden.