Gesetze / Einkommensteuergesetz

EStG

§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

SteuerrechtBund11 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/66?asof=2023-01-01#abs-1 (1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/66?asof=2023-01-01#abs-2 (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/66?asof=2023-01-01#abs-3 (3) (weggefallen)

§ 64 § 66