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Artikel 2 · BT-Drs. 20/1333 · S. 13

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 9 Absatz 1 Satz 3
Mit den Änderungen wird die bereits festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungski-
lometer um 3 Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer für die Jahre 2024 bis 2026 auf die Jahre 2022
und 2023 ausgedehnt. Die damit verbundene Entlastung wird somit vorgezogen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab dem dem Inkrafttreten von Artikel 2 des vorliegenden Ände-
rungsgesetzes folgenden Monat die Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren wegen der hö-
heren Entfernungspauschale beantragen. Allerdings wirkt sich die höhere Entfernungspauschale wegen des eben-
falls erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrags nur insoweit aus, als der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200 Euro
überschreitet. Unterbleibt ein entsprechender Antrag, kann die höhere Entfernungspauschale im Rahmen der Ver-
anlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Die Erhöhung der Entfernungspauschale wirkt über § 101 EStG auch auf die Mobilitätsprämie.
Die Änderungen des § 9 Absatz 1 Satz 3 EStG sind nach der allgemeinen Anwendungsregelung in § 52 Absatz 1
EStG in der am 1. Januar 2022 geltenden Fassung erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 anzuwenden.
Drucksache 20/1333 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Zu Buchstabe a
§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 8 Buchstabe a und b
Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vom 21. Dezember 2019 werden Steuer-
pflichtige, die einen besonders langen Arbeitsweg haben, steuerlich entlastet. Die Entfernungspauschale wurde
ab dem 21. Kilometer erhöht, um so pauschalierend die sich durch die CO2-Bepreisung ergebende Erhöhung der
Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte te

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.674 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1333, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.846–30.520 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert e0864f9614d38489….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP