Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/7377 · S. 19
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 4g Absatz 3 Satz 2 Es handelt sich um die Korrektur einer redaktionellen Ungenauigkeit. § 4g Absatz 3 Satz 2 EStG verweist auf § 175 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung. Die richtige Zitierung lautet § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung. Dies wird hiermit richtiggestellt. Zu Buchstabe b § 4g Absatz 6 – neu – Durch den Austritt aus der EU erhält das Vereinigte Königreich – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – den Status eines sog. Drittstaats. Dadurch wären nach § 4g EStG gebildete Ausgleichsposten für Wirtschaftsgüter, die zuvor einer im Vereinigten Königreich belegenen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen zuge- ordnet wurden, sofort in vollem Umfang aufzulösen (§ 4g Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 EStG). § 4g Absatz 6 – neu – EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht die Rechtsfolge des § 4g Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 EStG auslöst. Vorbehaltlich anderweitiger Auflösungsgründe können die Ausgleichsposten somit weiterhin regulär über die verbleibende Restdauer von maximal fünf Jahren Drucksache 19/7377 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode aufgelöst werden. Im Übrigen bleibt § 4g EStG unberührt; zum Beispiel bei Ausscheiden des betreffenden Wirt- schaftsguts aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen (§ 4g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG). Insbeson- dere diejenigen Steuerpflichtigen, die den von Artikel 50 Absatz 3 EUV vorgesehenen Zeitraum nach der Mittei- lung der Austrittsabsicht dazu genutzt haben, ihr Unternehmen auf die veränderten Verhältnisse nach dem Brexit auszurichten und in diesem Zusammenhang Wirtschaftsgüter in das Vereinigte Königreich verbracht habe
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.558 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/7377 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/7377, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.184–65.742 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 940f4991a6028f20….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP