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Artikel 1 · BT-Drs. 19/7377 · S. 19

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 4g Absatz 3 Satz 2
Es handelt sich um die Korrektur einer redaktionellen Ungenauigkeit. § 4g Absatz 3 Satz 2 EStG verweist auf
§ 175 Absatz 1 Nummer 2 der Abgabenordnung. Die richtige Zitierung lautet § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
der Abgabenordnung. Dies wird hiermit richtiggestellt.

Zu Buchstabe b
§ 4g Absatz 6 – neu –
Durch den Austritt aus der EU erhält das Vereinigte Königreich – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen –
den Status eines sog. Drittstaats. Dadurch wären nach § 4g EStG gebildete Ausgleichsposten für Wirtschaftsgüter,
die zuvor einer im Vereinigten Königreich belegenen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen zuge-
ordnet wurden, sofort in vollem Umfang aufzulösen (§ 4g Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 EStG).
§ 4g Absatz 6 – neu – EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht die
Rechtsfolge des § 4g Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 EStG auslöst. Vorbehaltlich anderweitiger Auflösungsgründe
können die Ausgleichsposten somit weiterhin regulär über die verbleibende Restdauer von maximal fünf Jahren
Drucksache 19/7377                                  – 20 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


aufgelöst werden. Im Übrigen bleibt § 4g EStG unberührt; zum Beispiel bei Ausscheiden des betreffenden Wirt-
schaftsguts aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen (§ 4g Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG). Insbeson-
dere diejenigen Steuerpflichtigen, die den von Artikel 50 Absatz 3 EUV vorgesehenen Zeitraum nach der Mittei-
lung der Austrittsabsicht dazu genutzt haben, ihr Unternehmen auf die veränderten Verhältnisse nach dem Brexit
auszurichten und in diesem Zusammenhang Wirtschaftsgüter in das Vereinigte Königreich verbracht habe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.558 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/7377, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.184–65.742 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 940f4991a6028f20….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP