Gesetze / Einkommensteuergesetz

EStG

§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

Stand: 01.01.2026

SteuerrechtBund11 Fassungen380 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/66#abs-1 (1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 259 Euro.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/66#abs-2 (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EStG/66#abs-3 (3) Werden die Freibeträge für Kinder nach § 31 Satz 1 in Verbindung mit § 32 Absatz 6 Satz 1 angehoben, wird das Kindergeld entsprechend erhöht. Das Kindergeld ist dabei auf volle Euro kaufmännisch zu runden.

§ 65 § 67