Gesetze / Landesrecht Sachsen / AVwSAPO · SächsGVBl. 2025 Nr. 7, S. 203, Fsn-Nr. 245
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Ausbildung einschließlich Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten allgemeiner Verwaltungsdienst und digitale Verwaltung sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst
31 Normen · ausgefertigt 14.04.2025 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel der Ausbildung
- § 3 Studiengänge, zuständige Fachhochschule und Studienordnung
- § 4 Zugang zur Ausbildung
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Einstellungsbehörden
- § 7 Rechtsstellung der Studierenden
- § 8 Aufbau und Gliederung des Studiums
- § 9 Fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung
- § 10 Zusammensetzung und Berufung des Prüfungsausschusses
- § 11 Aufgaben des Prüfungsausschusses und der oder des Vorsitzenden
- § 12 Prüferinnen und Prüfer
- § 13 Bachelorprüfung
- § 14 Modulprüfungen
- § 15 Zulassung zu Prüfungen sowie zur Bachelorarbeit und deren Verteidigung
- § 16 Durchführung und Bewertung von Modulprüfungen
- § 17 Bachelorarbeit und Verteidigung
- § 18 Bewertung der Prüfungsleistungen und Bildung der Noten
- § 19 Bildung der Gesamtnote
- § 20 Bestehen und Nichtbestehen
- § 21 Wiederholung von Prüfungen
- § 22 Anrechnung von Studienzeiten, Modulprüfungen und ECTS-Leistungspunkten
- § 23 Nachteilsausgleich
- § 24 Fernbleiben, Rücktritt und Prüfungsverlängerung
- § 25 Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
- § 26 Mängel im Prüfungsverfahren
- § 27 Prüfungsdokumentation
- § 28 Zeugnis, Bachelorurkunde und Diploma Supplement
- § 29 Prüfungsakten, Aufbewahrungsfristen und Akteneinsicht
- § 30 Übergangsregelung
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 18 Satz 3)