Gesetze / Landesrecht Sachsen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst

AVwSAPO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 2

1. der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten

a)

allgemeiner Verwaltungsdienst und

b)

digitale Verwaltung sowie

2. der Fachrichtung Gesundheit und Soziales mit dem fachlichen Schwerpunkt sozialwissenschaftlicher Dienst.

§ 2