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AVwSAPO§ 28 Zeugnis, Bachelorurkunde und Diploma Supplement
Stand: 26.08.2026
Über die bestandene Bachelorprüfung erhält die oder der Studierende innerhalb eines Monats nach Beendigung des Studiums ein Zeugnis. Das Zeugnis bezeichnet den abgeschlossenen Studiengang und weist neben der Gesamtnote die Notenpunkte und Noten der Modulprüfungen sowie die erreichten ECTS-Leistungspunkte aus. Näheres hat die Fachhochschule durch Studien- und Prüfungsordnungen zu regeln.