Gesetze / Landesrecht Sachsen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst
AVwSAPO§ 19 Bildung der Gesamtnote
Stand: 26.08.2026
Die Fachhochschule hat die Gesamtnote sowie bei bestandener Bachelorprüfung den ECTS-Grad und die Platznummer zu berechnen. Näheres hat die Fachhochschule durch Studien- und Prüfungsordnungen zu regeln.