Gesetze / Landesrecht Sachsen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung allgemeiner Verwaltungs- und sozialwissenschaftlicher Dienst
AVwSAPO§ 27 Prüfungsdokumentation
Stand: 26.08.2026
Die Prüfungsbehörde hat die Modulprüfungen zu dokumentieren. Diese Dokumentation kann auch in elektronischer Form erfolgen. Näheres hat die Fachhochschule durch Studien- und Prüfungsordnungen zu regeln.