§ 95 Strafvorschriften
Stand: 30.10.2024
Wird zitiert von 152
Nach Gewicht
- LG Wuppertal, 24.01.2007 – 23 Kls 10 Js 1052/05 - 80/06 -
- BGH, 10.11.2022 – 2 StR 92/21Strafurteil wegen Inverkehrbringens qualitätsgeminderter und/oder gefälschter Arzneimittel: Sachrüge im Revisionsverfahren; Berichtigungsfähigkeit der Urteilsformel; Vorliegen einer Qualitätsminderung; Täuschungseignung einer falschen HerkunftsangabeZitiert von 2
- BGH, 03.07.2003 – 1 StR 453/02Zitiert von 13
- LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2026 – 12 KLs 46 Js 10361/25
- BGH, 07.08.2018 – 3 StR 345/17Herstellen und Handeltreiben mit Dopingmitteln: Konkurrenzverhältnis der TatvariantenZitiert von 10
- LG Essen, 02.06.2015 – 52 Qs-28 Js 431/14-11/15
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 21.04.2026 – 26 U 57/25
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – 4 U 120/24Zitiert von 3
- OLG Brandenburg, 25.03.2026 – 4 U 41/25Zitiert von 1
152 Entscheidungen zu § 95 AMG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 95 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/95#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/95#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/95#abs-3 (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/95#abs-4 (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.