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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13083 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 6a Verbote von Arzneimitteln zu Do-
pingzwecken im Sport, Hinweispflichten)
Zu Buchstabe a
Mit der Einführung der Tathandlung des Erwerbs wird auch
die Vorstufe des Besitzes der dem Besitzverbot unterliegen-
den Arzneimittel und Wirkstoffe erfasst. Dies dient der
effektiveren Strafverfolgung im Bereich der Besitzverbots-
regelung. Das Erwerbsverbot ist dabei auf die Stoffe und die
Menge nach der geltenden Besitzverbotsregelung be-
schränkt.
Zu Buchstabe b
Der Nachweis einer Anwendung zu Dopingzwecken in er-
heblichem Umfang ist bei in der Verbotsliste neu nachgetra-
genen Stoffen schwierig zu führen und kann daher häufig
nicht zeitnah erbracht werden. Die genannte Voraussetzung
ist deshalb aus Praktikabilitätsgründen zur Optimierung der
Sicherstellung eines zeitnahen Schutzes zu streichen.
Zu Nummer 2 (§ 11 Packungsbeilage)
Zu Buchstabe a
Die Anpassung ist durch das Inkrafttreten der Verordnung
(EU) Nr. 1027/2012, die die Verordnung (EG) Nr. 726/2004
ändert, aus rechtsförmlichen Gründen erforderlich.
Zu Buchstabe b
Die Anpassung ist durch das Inkrafttreten der Verordnung
(EU) Nr. 1027/2012 erforderlich.
Zu Nummer 3 (§ 11a Fachinformation)
Die Anpassung ist durch das Inkrafttreten der Verordnung
(EU) Nr. 1027/2012 erforderlich.
Zu Nummer 4 (§ 13 Herstellungserlaubnis)
Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung.
Zu Nummer 5 (§ 28 Auflagenbefugnis)
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.
Zu Nummer 6 (§ 29 Anzeigepflicht, Neuzulassung)
Zu Buchstabe a
Die Änderung dient der Umsetzung von Artikel 123 Absatz 2,
2a und 2b der durch die Richtlinie 2012/26/EU geänderten
Richtlinie 2001/83/EG. Der Inhaber der Zulassung wird ver-
pflichtet, die Gründe für das vorübergehende oder endgültige
Einstel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.015 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/13083, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.308–26.323 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 5c1202a73bc22c4f….

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