Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/9341 · S. 47
Zu Artikel 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Arzneimittelgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird angepasst. Zu Nummer 2 (§ 2 Arzneimittelbegriff) Mit der Änderung der Abgrenzungsformulierung in § 2 Absatz 3 Nummer 7 erfolgt die Berichtigung eines Redak- tionsversehens. Die Änderung dient der klaren Abgrenzung von Medizinprodukten zu Arzneimitteln und entspricht der vor der letzten Änderung des Arzneimittelgesetzes dazu verwendeten Formulierung. Zu Nummer 3 (§ 4 Sonstige Begriffsbestimmungen) Zu Buchstabe a Die Regelung in Absatz 13 Satz 1 dient der Umsetzung von Artikel 1 Nummer 11 der Richtlinie 2001/83/EG. Danach umfassen Nebenwirkungen bei Humanarzneimitteln nicht mehr nur solche, die beim bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten, sondern auch Reaktionen infolge von Überdosie- rung, Fehlgebrauch, Missbrauch und Medikationsfehlern sowie Nebenwirkungen, die mit beruflicher Exposition ver- bunden sind. Umfasst sind wie bisher schon auch die Wech- selwirkungen mit anderen Arzneimitteln. Bei der Definition einer unerwarteten Nebenwirkung (Satz 5) wird in Überein- stimmung mit den europäischen Vorgaben auf die Fachin- formation als Bezugsdokument abgestellt. Die Änderungen tragen der Differenzierung zwischen Human- und Tierarz- neimitteln Rechnung. Zu Buchstabe b Mit der neuen Definition in Absatz 22a (neu) wird entspre- chend Artikel 1 Nummer 17a der Richtlinie 2001/83/EG neben den Großhändlern eine weitere Personengruppe den Regelungen des Arzneimittelgesetzes unterworfen. Erfasst hiervon sind alle Personen, die selbständig im fremden Na- men mit Arzneimitteln Handel treiben, jedoch ohne die tat- sächliche Verfügungsgewalt über die gehandelten Arznei- mittel zu erlangen. Bei vorliegender Verfügungsgewalt, z. B. bei einer Zwischenlagerung der Arzneimittel oder sonst
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 123.731 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9341, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 215.201–338.932 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.36) +D1D2D3 · Prüfwert 5b86e9c46a325f58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP