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Artikel 1 · BT-Drs. 17/4231 · S. 9

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Anpassung wegen der neuen §§ 59d und 83a.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Zu Buchstabe a
Die Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 ist aufgehoben worden
und durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die
Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festset-
zung von Höchstmengen von Rückständen pharmakologisch
wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates
und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG des Euro-
päischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
(ABl. L 152 vom 16.6.2009, S. 11) in Verbindung mit der
Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. De-
zember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und
ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in
Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.1.
2010, S. 1) ersetzt worden. Die Verordnung (EU) Nr. 37/
2010 enthält in ihrem Anhang die Liste pharmakologisch
wirksamer Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rück-
standshöchstmengen, und zwar in Tabelle 1 die zulässigen
Stoffe und in Tabelle 2 die verbotenen Stoffe. Diese Stoffe
waren bislang – je nach Einstufung – im Anhang I, II, III
oder IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt. In
den Fällen, in denen Bezugnahmen auf die Verordnung
(EWG) Nr. 2377/90 die konkrete Einstufung von Stoffen be-
trifft, z. B. wie in § 4 die Geltung von Höchstmengen, ist
nunmehr auf die jeweilige Einstufung im Anhang der Ver-
ordnung (EU) Nr. 37/2010 Bezug zu nehmen.
Zu Buchstabe b
Klarstellung des Gewollten dahingehend, dass das Mischen
von Fertigarzneimitteln mit Futtermitteln durch Tierhalter
zur unmittelbaren Verabreichung an von ihm ge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.533 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/4231, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.024–44.557 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 6104a2e02a8ec4ad….

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