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Artikel 1 · BT-Drs. 17/4231 · S. 9
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Anpassung wegen der neuen §§ 59d und 83a. Zu Nummer 2 (§ 4) Zu Buchstabe a Die Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 ist aufgehoben worden und durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festset- zung von Höchstmengen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates und zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG des Euro- päischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 152 vom 16.6.2009, S. 11) in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. De- zember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.1. 2010, S. 1) ersetzt worden. Die Verordnung (EU) Nr. 37/ 2010 enthält in ihrem Anhang die Liste pharmakologisch wirksamer Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rück- standshöchstmengen, und zwar in Tabelle 1 die zulässigen Stoffe und in Tabelle 2 die verbotenen Stoffe. Diese Stoffe waren bislang – je nach Einstufung – im Anhang I, II, III oder IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt. In den Fällen, in denen Bezugnahmen auf die Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 die konkrete Einstufung von Stoffen be- trifft, z. B. wie in § 4 die Geltung von Höchstmengen, ist nunmehr auf die jeweilige Einstufung im Anhang der Ver- ordnung (EU) Nr. 37/2010 Bezug zu nehmen. Zu Buchstabe b Klarstellung des Gewollten dahingehend, dass das Mischen von Fertigarzneimitteln mit Futtermitteln durch Tierhalter zur unmittelbaren Verabreichung an von ihm ge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.533 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/4231, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.024–44.557 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 6104a2e02a8ec4ad….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP