Gesetze / VO (EU) 2021/2116 · CELEX 02021R2116-20260818

Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

106 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Geltungsbereich
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Ausnahmen im Fall höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände
  4. Art 4 Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben
  5. Art 5 Ausgaben des EGFL
  6. Art 6 Ausgaben des ELER
  7. Art 7 Sonstige Ausgaben, einschließlich der technischen Hilfe
  8. Art 8 Zuständige Behörde
  9. Art 9 Zahlstellen
  10. Art 10 Koordinierungsstellen
  11. Art 11 Befugnisse der Kommission in Bezug auf Zahlstellen und Koordinierungsstellen
  12. Art 12 Bescheinigende Stellen
  13. Art 13 Austausch bewährter Verfahren
  14. Art 14 Haushaltsobergrenze
  15. Art 15 Einhaltung der Obergrenze
  16. Art 16 Agrarreserve
  17. Art 17 Finanzdisziplin
  18. Art 18 Verfahren der Haushaltsdisziplin
  19. Art 19 Frühwarn- und Überwachungssystem
  20. Art 20 Monatliche Zahlungen
  21. Art 21 Verfahren für monatliche Zahlungen
  22. Art 22 Verwaltungs- und Personalkosten
  23. Art 23 Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention
  24. Art 24 Erwerb von Satellitendaten
  25. Art 25 Überwachung von Agrarressourcen
  26. Art 26 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit Artikel 24 und 25
  27. Art 27 Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungen
  28. Art 28 Finanzielle Beteiligung des ELER
  29. Art 29 Mittelbindungen
  30. Art 30 Bestimmungen für Zahlungen für Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums
  31. Art 31 Zahlung des Vorschusses
  32. Art 32 Zwischenzahlungen
  33. Art 33 Zahlung des Restbetrags und Abschluss der Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums im GAP-Strategieplan
  34. Art 34 Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für GAP-Strategiepläne
  35. Art 35 Agrar-Haushaltsjahr
  36. Art 36 Keine Doppelförderung
  37. Art 37 Förderfähigkeit der getätigten Ausgaben der Zahlstellen
  38. Art 38 Einhaltung der Zahlungsfristen
  39. Art 39 Kürzung monatlicher Zahlungen und Zwischenzahlungen
  40. Art 40 Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
  41. Art 41 Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit der mehrjährigen Leistungsüberwachung
  42. Art 42 Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit Mängeln in den Verwaltungssystemen
  43. Art 43 Getrennte Buchführung
  44. Art 44 Zahlungen an die Begünstigten
  45. Art 45 Zweckbestimmung der Einnahmen
  46. Art 46 Informationsmaßnahmen
  47. Art 47 Weitere Befugnisse der Kommission im Zusammenhang mit diesem Kapitel
  48. Art 48 Ansatz der „Einzigen Prüfung“
  49. Art 49 Kontrollen durch die Kommission
  50. Art 50 Zugang zu Informationen
  51. Art 51 Zugang zu Unterlagen
  52. Art 52 Befugnisse der Kommission in Bezug auf Kontrollen und Dokumente und Informationen sowie Kooperationspflicht
  53. Art 53 Jährlicher Rechnungsabschluss
  54. Art 55 Konformitätsverfahren
  55. Art 56 Besondere Bestimmungen für den EGFL
  56. Art 57 Besondere Bestimmungen für den ELER
  57. Art 58 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit etwaiger Verrechnung von Beträgen und Formen der Meldungen
  58. Art 59 Schutz der finanziellen Interessen der Union
  59. Art 60 Vorschriften für die durchzuführenden Kontrollen
  60. Art 61 Verstoß gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge
  61. Art 62 Umgehungsklausel
  62. Art 63 Kompatibilität von Interventionen mit den Kontrollen im Weinsektor
  63. Art 64 Sicherheiten
  64. Art 65 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit diesem Kapitel
  65. Art 66 Bestandteile des integrierten Systems
  66. Art 67 Aufbewahrung und Austausch von Daten
  67. Art 68 System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen
  68. Art 69 Geodatenbasiertes und tierbezogenes Antragssystem
  69. Art 70 Flächenüberwachungssystem
  70. Art 70a Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, des geodatenbasierten Antragssystems und des Flächenüberwachungssystems
  71. Art 71 System zur Identifizierung der Begünstigten
  72. Art 72 Kontroll- und Sanktionssystem
  73. Art 73 System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen
  74. Art 74 Befugnisübertragung der Kommission im Zusammenhang mit dem integrierten System
  75. Art 75 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit den Artikeln 68 bis 70a
  76. Art 76 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit diesem Kapitel
  77. Art 77 Prüfung durch die Mitgliedstaaten
  78. Art 78 Gegenkontrollen
  79. Art 79 Gegenseitige Amtshilfe
  80. Art 80 Planung und Berichterstattung
  81. Art 81 Zugang zu Informationen und Prüfungen durch die Kommission
  82. Art 82 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit der Prüfung von Geschäftsvorgängen
  83. Art 83 System zur Kontrolle der Konditionalität
  84. Art 84 Regelung für Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität
  85. Art 85 Verhängung und Berechnung der Verwaltungssanktionen
  86. Art 86 Beträge aus Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität
  87. Art 87 System zur Kontrolle der sozialen Konditionalität
  88. Art 88 Regelung für Verwaltungssanktionen im Bereich der sozialen Konditionalität
  89. Art 89 Verhängung und Berechnung der Verwaltungssanktion
  90. Art 90 Übermittlung von Informationen
  91. Art 91 Vertraulichkeit
  92. Art 92 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit der Übermittlung von Informationen
  93. Art 93 Allgemeine Grundsätze
  94. Art 94 Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand
  95. Art 95 Schutzmaßnahmen und Abweichungen
  96. Art 96 Verwendung des Euro durch nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten
  97. Art 97 Jährlicher Finanzbericht
  98. Art 98 Veröffentlichung von Informationen über Begünstigte
  99. Art 99 Unterrichtung der Begünstigten über die Veröffentlichung sie betreffender Daten
  100. Art 100 Durchführungsbefugnisse im Zusammenhang mit Transparenz
  101. Art 101 Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten
  102. Art 102 Ausübung der Befugnisübertragung
  103. Art 103 Ausschussverfahren
  104. Art 104 Aufhebung
  105. Art 105 Übergangsmaßnahmen
  106. Art 106 Inkrafttreten und Geltungsbeginn