Art 1 Geltungsbereich
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung enthält insbesondere Vorschriften über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und insbesondere über
a) die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der GAP;
b) die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme;
c) Rechnungsabschluss-, Leistungsabschluss- und Konformitätsverfahren.