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VO (EU) 2021/2116

Art 93 Allgemeine Grundsätze

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2116/93#abs-1 (1) Die in den Durchführungsbeschlüssen der Kommission zur Genehmigung der GAP-Strategiepläne angegebenen Beträge, die Mittelbindungen und Zahlungen der Kommission, die ausgewiesenen oder bescheinigten Ausgaben sowie die Beträge in den Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten sind in Euro ausgedrückt und werden in Euro ausgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2021-2116/93#abs-2 (2) Die Preise und Beträge in Agrarvorschriften lauten auf Euro.

Die genannten Preise und Beträge sind in den Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung eingeführt haben, in Euro und in den übrigen Mitgliedstaaten in Landeswährung zu gewähren bzw. zu erheben.

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