Art 106 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. Januar 2023.
Artikel 16 gilt jedoch bezüglich des EGFL für Ausgaben, die ab dem 16. Oktober 2022 getätigt werden.