Art 63 Kompatibilität von Interventionen mit den Kontrollen im Weinsektor
Stand: 02.10.2026
Bei der Durchführung der Interventionen im Weinsektor gemäß Titel III Kapitel III Abschnitt 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Verwaltungs- und Kontrollverfahren für diese Interventionen mit dem integrierten System gemäß Kapitel II dieses Titels kompatibel sind im Hinblick auf
a) die Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen;
b) die Kontrollen.