Gesetze / VO (EU) 2017/625 · CELEX 02017R0625-20250105

Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)

167 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
  2. Art 2 Amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Benennung zuständiger Behörden
  5. Art 5 Allgemeine Pflichten hinsichtlich der zuständigen Behörden und der Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion
  6. Art 6 Audits der zuständigen Behörden
  7. Art 7 Recht auf Rechtsbehelf
  8. Art 8 Verschwiegenheitspflicht der zuständigen Behörden
  9. Art 9 Allgemeine Bestimmungen über amtliche Kontrollen
  10. Art 10 Der amtlichen Kontrolle unterliegende Unternehmer, Prozesse und Tätigkeiten
  11. Art 11 Transparenz der amtlichen Kontrollen
  12. Art 12 Dokumentierte Kontrollverfahren
  13. Art 13 Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen
  14. Art 14 Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen
  15. Art 15 Pflichten der Unternehmer
  16. Art 16 Zusätzliche Anforderungen
  17. Art 17 Besondere Begriffsbestimmungen
  18. Art 18 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Produktion von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
  19. Art 19 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Rückstände relevanter Stoffe in Lebens- und Futtermitteln
  20. Art 20 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  21. Art 21 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Tierschutzauflagen
  22. Art 22 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Pflanzengesundheit
  23. Art 23 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf GVO zum Zweck der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln und genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
  24. Art 24 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Pflanzenschutzmittel
  25. Art 25 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Produkte
  26. Art 26 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Verwendung der Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „geschützte geografische Angabe“ und „garantiert traditionelle Spezialität“
  27. Art 27 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden bei neu festgestellten Risiken im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln
  28. Art 28 Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden
  29. Art 29 Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf beauftragte Stellen
  30. Art 30 Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf natürliche Personen
  31. Art 31 Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben in Bezug auf andere amtliche Tätigkeiten
  32. Art 32 Pflichten von beauftragten Stellen und natürlichen Personen
  33. Art 33 Pflichten der übertragenden zuständigen Behörden
  34. Art 34 Methoden für Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen
  35. Art 35 Zweites Sachverständigengutachten
  36. Art 36 Probenahme bei Tieren und Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden
  37. Art 37 Benennung amtlicher Laboratorien
  38. Art 38 Pflichten der amtlichen Laboratorien
  39. Art 39 Audits der amtlichen Laboratorien
  40. Art 40 Befreiung bestimmter amtlicher Laboratorien von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
  41. Art 41 Befugnisse für die Gewährung einer Befreiung aller von amtlichen Laboratorien verwendeten Methoden für Laboranalysen, -tests und -diagnosen von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
  42. Art 42 Befristete Befreiung von den Bedingungen für die vorgeschriebene Akkreditierung amtlicher Laboratorien
  43. Art 43 Die amtlichen Kontrollen bei in die Union verbrachten Tieren und Waren
  44. Art 44 Amtliche Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
  45. Art 45 Arten von amtlichen Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
  46. Art 46 Probenahme bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
  47. Art 47 Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind
  48. Art 48 Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen nicht amtlich zu kontrollieren sind
  49. Art 49 Amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
  50. Art 50 Bescheinigungen und Dokumente, die Sendungen und Teilsendungen begleiten müssen
  51. Art 51 Besondere Bestimmungen für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
  52. Art 52 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen
  53. Art 53 Nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführte amtliche Kontrollen
  54. Art 54 Häufigkeit der Dokumentenprüfungen, der Nämlichkeitskontrollen und der Warenuntersuchungen
  55. Art 55 Entscheidungen über Sendungen
  56. Art 56 Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) durch die Unternehmer und die zuständigen Behörden
  57. Art 57 Verwendung des GGED durch die Zollbehörden
  58. Art 58 Format, Fristen und besondere Bestimmungen für die Verwendung des GGED
  59. Art 59 Benennung von Grenzkontrollstellen
  60. Art 60 Verzeichnisse der Grenzkontrollstellen
  61. Art 61 Aufhebung der Zulassung und Wiederbenennung bestehender Grenzkontrolleinheiten
  62. Art 62 Aufhebung der Benennung von Grenzkontrollstellen
  63. Art 63 Aussetzung der Benennung von Grenzkontrollstellen
  64. Art 64 Mindestanforderungen an die Grenzkontrollstellen
  65. Art 65 Verdacht auf einen Verstoß und verstärkte amtliche Kontrollen
  66. Art 66 Maßnahmen bei nicht vorschriftsmäßigen Sendungen, die in die Union verbracht werden
  67. Art 67 Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Tieren und Waren zu ergreifen sind, die aus Drittländern in die Union verbracht werden und ein Risiko darstellen
  68. Art 68 Folgemaßnahmen nach Entscheidungen über nicht vorschriftsmäßige Sendungen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden
  69. Art 69 Nichtanwendung der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen durch den Unternehmer
  70. Art 70 Einheitliche Anwendung der Artikel 66, 67 und 68
  71. Art 71 Sonderbehandlung von Sendungen
  72. Art 72 Rücksendung von Sendungen
  73. Art 73 Genehmigung der Kontrollen, die Drittländer vor der Ausfuhr durchführen
  74. Art 74 Verstöße gegen die Genehmigung von Kontrollen, die Drittländer vor der Ausfuhr durchführen, und Entzug der Genehmigung
  75. Art 75 Behördliche Zusammenarbeit bei aus Drittländern in die Union verbrachten Sendungen
  76. Art 76 Behördliche Zusammenarbeit bei Sendungen, die keinen besonderen Grenzkontrollen unterliegen
  77. Art 77 Bestimmungen über besondere amtliche Kontrollen und über Maßnahmen nach der Durchführung dieser Kontrollen
  78. Art 78 Allgemeine Bestimmungen
  79. Art 79 Pflichtgebühren oder -abgaben
  80. Art 80 Andere Gebühren oder Abgaben
  81. Art 81 Kosten
  82. Art 82 Festsetzung der Gebühren oder Abgaben
  83. Art 83 Erhebung und Anwendung der Gebühren oder Abgaben
  84. Art 84 Zahlung von Gebühren oder Abgaben
  85. Art 85 Transparenz
  86. Art 86 Allgemeine Bestimmungen für das amtliche Bescheinigungsverfahren
  87. Art 87 Amtliche Bescheinigungen
  88. Art 88 Unterzeichnung und Ausstellung amtlicher Bescheinigungen
  89. Art 89 Garantien für die Zuverlässigkeit amtlicher Bescheinigungen
  90. Art 90 Durchführungsbefugnisse betreffend amtliche Bescheinigungen
  91. Art 91 Amtliche Attestierungen
  92. Art 92 Beschluss zur Einrichtung eines Referenzlaboratoriums der Europäischen Union
  93. Art 93 Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union
  94. Art 94 Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzlaboratorien der Europäischen Union
  95. Art 95 Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
  96. Art 96 Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
  97. Art 97 Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
  98. Art 98 Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
  99. Art 99 Pflichten der Kommission
  100. Art 100 Benennung nationaler Referenzlaboratorien
  101. Art 101 Zuständigkeiten und Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien
  102. Art 102 Allgemeine Bestimmungen
  103. Art 103 Verbindungsstellen
  104. Art 104 Amtshilfe auf Ersuchen
  105. Art 105 Amtshilfe ohne Ersuchen bei Verstößen
  106. Art 106 Amtshilfe bei Verstößen, die ein Risiko implizieren oder die einen wiederholten bzw. möglichen schwere Verstoß darstellen
  107. Art 107 Amtshilfe auf der Grundlage von Informationen von Drittländern
  108. Art 108 Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission
  109. Art 109 Mehrjährige nationale Kontrollpläne (MNKP) und eine zentrale MNKP-Stelle
  110. Art 110 Inhalt der MNKP
  111. Art 111 Aufstellung, Aktualisierung und Überprüfung der MNKP
  112. Art 112 Koordinierte Kontrollprogramme, Erfassung von Informationen und Daten
  113. Art 113 Jahresberichte der Mitgliedstaaten
  114. Art 114 Jahresberichte der Kommission
  115. Art 115 Notfallpläne für Lebens- und Futtermittel
  116. Art 116 Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
  117. Art 117 Berichte der Kommission über Kontrollen in Mitgliedstaaten
  118. Art 118 Programm für die Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
  119. Art 119 Pflichten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Kommissionskontrollen
  120. Art 120 Kommissionskontrollen in Drittländern
  121. Art 121 Häufigkeit der Kommissionskontrollen in Drittländern
  122. Art 122 Berichte der Kommission über Kontrollen ihrer Experten in Drittländern
  123. Art 123 Programm für die Kommissionskontrollen in Drittländern
  124. Art 124 Kontrollen durch Drittländer in Mitgliedstaaten
  125. Art 125 Informationen über die Kontrollsysteme von Drittländern
  126. Art 126 Festlegung zusätzlicher Bedingungen für den Eingang von Tieren und Waren in die Union
  127. Art 127 Aufnahme in die Liste der Drittländer gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a
  128. Art 128 Besondere Maßnahmen für den Eingang bestimmter Tiere und Waren in die Union
  129. Art 129 Gleichwertigkeit
  130. Art 130 Schulung und Austausch des Personals
  131. Art 131 Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC)
  132. Art 132 Allgemeine Funktionen des IMSOC
  133. Art 133 Nutzung des IMSOC im Fall von Tieren und Waren, die bestimmten amtlichen Kontrollen unterliegen
  134. Art 134 Funktionsweise des IMSOC
  135. Art 135 Datenschutz
  136. Art 136 Datensicherheit
  137. Art 137 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchsetzung
  138. Art 138 Maßnahmen im Fall eines festgestellten Verstoßes
  139. Art 139 Sanktionen
  140. Art 140 Meldung von Verstößen
  141. Art 141 Schwere Störung im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats
  142. Art 142 Änderung der Anhänge und der Verweise auf europäische Normen
  143. Art 143 Datenschutz
  144. Art 144 Ausübung der Befugnisübertragung
  145. Art 145 Ausschussverfahren
  146. Art 146 Aufhebungen
  147. Art 147 Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 882/2004
  148. Art 148 Verhältnis zu den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 in Bezug auf die Zulassung von Lebensmittelbetrieben
  149. Art 149 Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinien 91/496/EWG und 97/78/EG
  150. Art 150 Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinie 96/23/EG
  151. Art 151 Änderungen der Richtlinie 98/58/EG
  152. Art 152 Änderungen der Richtlinie 1999/74/EG
  153. Art 153 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
  154. Art 154 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
  155. Art 155 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
  156. Art 156 Änderungen der Richtlinie 2007/43/EG
  157. Art 157 Änderungen der Richtlinie 2008/119/EG
  158. Art 158 Änderungen der Richtlinie 2008/120/EG
  159. Art 159 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
  160. Art 160 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
  161. Art 161 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
  162. Art 162 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
  163. Art 163 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014
  164. Art 164 Änderungen der Verordnung (EU) 2016/429 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
  165. Art 165 Änderungen der Verordnung (EU) 2016/2031 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
  166. Art 166 Übergangsmaßnahmen für die Annahme von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
  167. Art 167 Inkrafttreten und Geltungsbeginn