Gesetze / VO (EU) 2017/625 · CELEX 02017R0625-20250105
Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)
167 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Benennung zuständiger Behörden
- Art 5 Allgemeine Pflichten hinsichtlich der zuständigen Behörden und der Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion
- Art 6 Audits der zuständigen Behörden
- Art 7 Recht auf Rechtsbehelf
- Art 8 Verschwiegenheitspflicht der zuständigen Behörden
- Art 9 Allgemeine Bestimmungen über amtliche Kontrollen
- Art 10 Der amtlichen Kontrolle unterliegende Unternehmer, Prozesse und Tätigkeiten
- Art 11 Transparenz der amtlichen Kontrollen
- Art 12 Dokumentierte Kontrollverfahren
- Art 13 Schriftliche Aufzeichnungen über die amtlichen Kontrollen
- Art 14 Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen
- Art 15 Pflichten der Unternehmer
- Art 16 Zusätzliche Anforderungen
- Art 17 Besondere Begriffsbestimmungen
- Art 18 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Produktion von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
- Art 19 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Rückstände relevanter Stoffe in Lebens- und Futtermitteln
- Art 20 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Art 21 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Tierschutzauflagen
- Art 22 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf die Pflanzengesundheit
- Art 23 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf GVO zum Zweck der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln und genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Art 24 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Pflanzenschutzmittel
- Art 25 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Produkte
- Art 26 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Verwendung der Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „geschützte geografische Angabe“ und „garantiert traditionelle Spezialität“
- Art 27 Besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden bei neu festgestellten Risiken im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln
- Art 28 Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden
- Art 29 Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf beauftragte Stellen
- Art 30 Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf natürliche Personen
- Art 31 Bedingungen für die Übertragung bestimmter Aufgaben in Bezug auf andere amtliche Tätigkeiten
- Art 32 Pflichten von beauftragten Stellen und natürlichen Personen
- Art 33 Pflichten der übertragenden zuständigen Behörden
- Art 34 Methoden für Probenahmen, Analysen, Tests und Diagnosen
- Art 35 Zweites Sachverständigengutachten
- Art 36 Probenahme bei Tieren und Waren, die durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten werden
- Art 37 Benennung amtlicher Laboratorien
- Art 38 Pflichten der amtlichen Laboratorien
- Art 39 Audits der amtlichen Laboratorien
- Art 40 Befreiung bestimmter amtlicher Laboratorien von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
- Art 41 Befugnisse für die Gewährung einer Befreiung aller von amtlichen Laboratorien verwendeten Methoden für Laboranalysen, -tests und -diagnosen von der Bedingung für die vorgeschriebene Akkreditierung
- Art 42 Befristete Befreiung von den Bedingungen für die vorgeschriebene Akkreditierung amtlicher Laboratorien
- Art 43 Die amtlichen Kontrollen bei in die Union verbrachten Tieren und Waren
- Art 44 Amtliche Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Art 45 Arten von amtlichen Kontrollen bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Art 46 Probenahme bei anderen Tieren und Waren als denjenigen, die amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen gemäß Abschnitt II unterliegen
- Art 47 Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen amtlich zu kontrollieren sind
- Art 48 Tiere und Waren, die an Grenzkontrollstellen nicht amtlich zu kontrollieren sind
- Art 49 Amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
- Art 50 Bescheinigungen und Dokumente, die Sendungen und Teilsendungen begleiten müssen
- Art 51 Besondere Bestimmungen für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen
- Art 52 Dokumentenprüfungen, Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen
- Art 53 Nicht an Grenzkontrollstellen durchgeführte amtliche Kontrollen
- Art 54 Häufigkeit der Dokumentenprüfungen, der Nämlichkeitskontrollen und der Warenuntersuchungen
- Art 55 Entscheidungen über Sendungen
- Art 56 Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) durch die Unternehmer und die zuständigen Behörden
- Art 57 Verwendung des GGED durch die Zollbehörden
- Art 58 Format, Fristen und besondere Bestimmungen für die Verwendung des GGED
- Art 59 Benennung von Grenzkontrollstellen
- Art 60 Verzeichnisse der Grenzkontrollstellen
- Art 61 Aufhebung der Zulassung und Wiederbenennung bestehender Grenzkontrolleinheiten
- Art 62 Aufhebung der Benennung von Grenzkontrollstellen
- Art 63 Aussetzung der Benennung von Grenzkontrollstellen
- Art 64 Mindestanforderungen an die Grenzkontrollstellen
- Art 65 Verdacht auf einen Verstoß und verstärkte amtliche Kontrollen
- Art 66 Maßnahmen bei nicht vorschriftsmäßigen Sendungen, die in die Union verbracht werden
- Art 67 Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Tieren und Waren zu ergreifen sind, die aus Drittländern in die Union verbracht werden und ein Risiko darstellen
- Art 68 Folgemaßnahmen nach Entscheidungen über nicht vorschriftsmäßige Sendungen, die aus Drittländern in die Union verbracht werden
- Art 69 Nichtanwendung der von den zuständigen Behörden angeordneten Maßnahmen durch den Unternehmer
- Art 70 Einheitliche Anwendung der Artikel 66, 67 und 68
- Art 71 Sonderbehandlung von Sendungen
- Art 72 Rücksendung von Sendungen
- Art 73 Genehmigung der Kontrollen, die Drittländer vor der Ausfuhr durchführen
- Art 74 Verstöße gegen die Genehmigung von Kontrollen, die Drittländer vor der Ausfuhr durchführen, und Entzug der Genehmigung
- Art 75 Behördliche Zusammenarbeit bei aus Drittländern in die Union verbrachten Sendungen
- Art 76 Behördliche Zusammenarbeit bei Sendungen, die keinen besonderen Grenzkontrollen unterliegen
- Art 77 Bestimmungen über besondere amtliche Kontrollen und über Maßnahmen nach der Durchführung dieser Kontrollen
- Art 78 Allgemeine Bestimmungen
- Art 79 Pflichtgebühren oder -abgaben
- Art 80 Andere Gebühren oder Abgaben
- Art 81 Kosten
- Art 82 Festsetzung der Gebühren oder Abgaben
- Art 83 Erhebung und Anwendung der Gebühren oder Abgaben
- Art 84 Zahlung von Gebühren oder Abgaben
- Art 85 Transparenz
- Art 86 Allgemeine Bestimmungen für das amtliche Bescheinigungsverfahren
- Art 87 Amtliche Bescheinigungen
- Art 88 Unterzeichnung und Ausstellung amtlicher Bescheinigungen
- Art 89 Garantien für die Zuverlässigkeit amtlicher Bescheinigungen
- Art 90 Durchführungsbefugnisse betreffend amtliche Bescheinigungen
- Art 91 Amtliche Attestierungen
- Art 92 Beschluss zur Einrichtung eines Referenzlaboratoriums der Europäischen Union
- Art 93 Benennung von Referenzlaboratorien der Europäischen Union
- Art 94 Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzlaboratorien der Europäischen Union
- Art 95 Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
- Art 96 Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für Tierschutz
- Art 97 Benennung von Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
- Art 98 Zuständigkeiten und Aufgaben der Referenzzentren der Europäischen Union für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette
- Art 99 Pflichten der Kommission
- Art 100 Benennung nationaler Referenzlaboratorien
- Art 101 Zuständigkeiten und Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien
- Art 102 Allgemeine Bestimmungen
- Art 103 Verbindungsstellen
- Art 104 Amtshilfe auf Ersuchen
- Art 105 Amtshilfe ohne Ersuchen bei Verstößen
- Art 106 Amtshilfe bei Verstößen, die ein Risiko implizieren oder die einen wiederholten bzw. möglichen schwere Verstoß darstellen
- Art 107 Amtshilfe auf der Grundlage von Informationen von Drittländern
- Art 108 Koordinierungs- und Folgemaßnahmen der Kommission
- Art 109 Mehrjährige nationale Kontrollpläne (MNKP) und eine zentrale MNKP-Stelle
- Art 110 Inhalt der MNKP
- Art 111 Aufstellung, Aktualisierung und Überprüfung der MNKP
- Art 112 Koordinierte Kontrollprogramme, Erfassung von Informationen und Daten
- Art 113 Jahresberichte der Mitgliedstaaten
- Art 114 Jahresberichte der Kommission
- Art 115 Notfallpläne für Lebens- und Futtermittel
- Art 116 Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Art 117 Berichte der Kommission über Kontrollen in Mitgliedstaaten
- Art 118 Programm für die Kommissionskontrollen in den Mitgliedstaaten
- Art 119 Pflichten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Kommissionskontrollen
- Art 120 Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art 121 Häufigkeit der Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art 122 Berichte der Kommission über Kontrollen ihrer Experten in Drittländern
- Art 123 Programm für die Kommissionskontrollen in Drittländern
- Art 124 Kontrollen durch Drittländer in Mitgliedstaaten
- Art 125 Informationen über die Kontrollsysteme von Drittländern
- Art 126 Festlegung zusätzlicher Bedingungen für den Eingang von Tieren und Waren in die Union
- Art 127 Aufnahme in die Liste der Drittländer gemäß Artikel 126 Absatz 2 Buchstabe a
- Art 128 Besondere Maßnahmen für den Eingang bestimmter Tiere und Waren in die Union
- Art 129 Gleichwertigkeit
- Art 130 Schulung und Austausch des Personals
- Art 131 Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC)
- Art 132 Allgemeine Funktionen des IMSOC
- Art 133 Nutzung des IMSOC im Fall von Tieren und Waren, die bestimmten amtlichen Kontrollen unterliegen
- Art 134 Funktionsweise des IMSOC
- Art 135 Datenschutz
- Art 136 Datensicherheit
- Art 137 Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchsetzung
- Art 138 Maßnahmen im Fall eines festgestellten Verstoßes
- Art 139 Sanktionen
- Art 140 Meldung von Verstößen
- Art 141 Schwere Störung im Kontrollsystem eines Mitgliedstaats
- Art 142 Änderung der Anhänge und der Verweise auf europäische Normen
- Art 143 Datenschutz
- Art 144 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 145 Ausschussverfahren
- Art 146 Aufhebungen
- Art 147 Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 882/2004
- Art 148 Verhältnis zu den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 in Bezug auf die Zulassung von Lebensmittelbetrieben
- Art 149 Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinien 91/496/EWG und 97/78/EG
- Art 150 Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinie 96/23/EG
- Art 151 Änderungen der Richtlinie 98/58/EG
- Art 152 Änderungen der Richtlinie 1999/74/EG
- Art 153 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
- Art 154 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
- Art 155 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und damit zusammenhängende Übergangsmaßnahmen
- Art 156 Änderungen der Richtlinie 2007/43/EG
- Art 157 Änderungen der Richtlinie 2008/119/EG
- Art 158 Änderungen der Richtlinie 2008/120/EG
- Art 159 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
- Art 160 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
- Art 161 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
- Art 162 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
- Art 163 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 652/2014
- Art 164 Änderungen der Verordnung (EU) 2016/429 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
- Art 165 Änderungen der Verordnung (EU) 2016/2031 und damit zusammenhängende Übergangsbestimmungen
- Art 166 Übergangsmaßnahmen für die Annahme von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
- Art 167 Inkrafttreten und Geltungsbeginn