Gesetze / Verordnung über amtliche Kontrollen

VO (EU) 2017/625

Art 122 Berichte der Kommission über Kontrollen ihrer Experten in Drittländern

Stand: 02.10.2026

Die Kommission erstellt einen Bericht über die Ergebnisse jeder gemäß den Artikeln 120 und 121 durchgeführten Kontrolle. Ihr Bericht enthält gegebenenfalls Empfehlungen.

Die Kommission macht ihre Berichte öffentlich zugänglich.

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