Gesetze / Verordnung über amtliche Kontrollen
VO (EU) 2017/625Art 122 Berichte der Kommission über Kontrollen ihrer Experten in Drittländern
Stand: 02.10.2026
Die Kommission erstellt einen Bericht über die Ergebnisse jeder gemäß den Artikeln 120 und 121 durchgeführten Kontrolle. Ihr Bericht enthält gegebenenfalls Empfehlungen.
Die Kommission macht ihre Berichte öffentlich zugänglich.