Gesetze / Verordnung über amtliche Kontrollen

VO (EU) 2017/625

Art 6 Audits der zuständigen Behörden

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-625/6#abs-1 (1) Um die Einhaltung ihrer Pflichten nach dieser Verordnung zu gewährleisten, führen die zuständigen Behörden interne Audits durch oder veranlassen, dass sie einem Audit unterzogen werden, und ergreifen unter Berücksichtigung der Auditergebnisse die entsprechenden Maßnahmen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-625/6#abs-2 (2) Die Audits gemäß Absatz 1werden einer unabhängigen Prüfung unterzogen und erfolgen unter transparenten Bedingungen.

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