Gesetze / Verordnung über amtliche Kontrollen

VO (EU) 2017/625

Art 43 Die amtlichen Kontrollen bei in die Union verbrachten Tieren und Waren

Stand: 02.10.2026

Die amtlichen Kontrollen bei in die Union verbrachten Tieren und Waren erfolgen risikobasiert. Bei Tieren und Waren gemäß den Artikeln 47 und 48 werden diese Kontrollen im Einklang mit den Artikeln 47 bis 64 durchgeführt.

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