Gesetze / VO (EG) Nr. 883/2004 · CELEX 02004R0883-20190731
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
95 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Definitionen
- Art 2 Persönlicher Geltungsbereich
- Art 3 Sachlicher Geltungsbereich
- Art 4 Gleichbehandlung
- Art 5 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
- Art 6 Zusammenrechnung der Zeiten
- Art 7 Aufhebung der Wohnortklauseln
- Art 8 Verhältnis zwischen dieser Verordnung und anderen Koordinierungsregelungen
- Art 9 Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich dieser Verordnung
- Art 10 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
- Art 11 Allgemeine Regelung
- Art 12 Sonderregelung
- Art 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
- Art 14 Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung
- Art 15 ►M1 Vertragsbedienstete ◄ der Europäischen Gemeinschaften
- Art 16 Ausnahmen von den Artikeln 11 bis 15
- Art 17 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
- Art 18 Aufenthalt in dem zuständigen Mitgliedstaat, wenn sich der Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat befindet - Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern
- Art 19 Aufenthalt außerhalb des zuständigen Mitgliedstaats
- Art 20 Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen
- Art 21 Geldleistungen
- Art 22 Rentenantragsteller
- Art 23 Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
- Art 24 Nichtvorliegen eines Sachleistungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
- Art 25 Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als dem Wohnmitgliedstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Mitgliedstaat besteht
- Art 26 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Rentners wohnen
- Art 27 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat - Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat - Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnmitgliedstaats
- Art 28 Besondere Vorschriften für Grenzgänger in Rente
- Art 29 Geldleistungen für Rentner
- Art 30 Beiträge der Rentner
- Art 31 Allgemeine Bestimmung
- Art 32 Rangfolge der Sachleistungsansprüche - Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnmitgliedstaat
- Art 33 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
- Art 34 Zusammentreffen von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Art 35 Erstattungen zwischen Trägern
- Art 36 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen
- Art 37 Transportkosten
- Art 38 Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in mehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war
- Art 39 Verschlimmerung einer Berufskrankheit
- Art 40 Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
- Art 41 Erstattungen zwischen Trägern
- Art 42 Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat eintritt oder wenn die berechtigte Person in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt
- Art 43 Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners
- Art 44 Personen, für die ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs A galten
- Art 45 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Zeiten
- Art 46 Personen, für die entweder ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs B oder sowohl Rechtsvorschriften des Typs A als auch des Typs B galten
- Art 47 Verschlimmerung des Invaliditätszustands
- Art 48 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter
- Art 49 Besondere Vorschriften für Beamte
- Art 50 Allgemeine Vorschriften
- Art 51 Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
- Art 52 Feststellung der Leistungen
- Art 53 Doppelleistungsbestimmungen
- Art 54 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
- Art 55 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
- Art 56 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
- Art 57 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
- Art 58 Gewährung einer Zulage
- Art 59 Neuberechnung und Anpassung der Leistungen
- Art 60 Besondere Vorschriften für Beamte
- Art 61 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Art 62 Berechnung der Leistungen
- Art 63 Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln
- Art 64 Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben
- Art 65 Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben
- Art 65a Besondere Bestimmungen für vollarbeitslose selbständig erwerbstätige Grenzgänger, sofern in dem Wohnmitgliedstaat für selbständig Erwerbstätige kein System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit besteht
- Art 66 Leistungen
- Art 67 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen
- Art 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen
- Art 68a Gewährung von Leistungen
- Art 69 Ergänzende Bestimmungen
- Art 70 Allgemeine Vorschrift
- Art 71
- Art 72 Aufgaben der Verwaltungskommission
- Art 73 Fachausschuss für Datenverarbeitung
- Art 74 Rechnungsausschuss
- Art 74a Europäische Arbeitsbehörde
- Art 75 Beratender Ausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
- Art 76 Zusammenarbeit
- Art 77 Schutz personenbezogener Daten
- Art 78 Elektronische Datenverarbeitung
- Art 79 Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit
- Art 80 Befreiungen
- Art 81 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
- Art 82 Ärztliche Gutachten
- Art 83 Anwendung von Rechtsvorschriften
- Art 84 Einziehung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen
- Art 85 Ansprüche der Träger
- Art 86 Bilaterale Vereinbarungen
- Art 87 Übergangsbestimmungen
- Art 87a Übergangsvorschrift für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 465/2012
- Art 88 Aktualisierung der Anhänge
- Art 89 Durchführungsverordnung
- Art 90 Aufhebung
- Art 91 Inkrafttreten