Gesetze / VO (EG) Nr. 883/2004 · CELEX 02004R0883-20190731

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

95 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Definitionen
  2. Art 2 Persönlicher Geltungsbereich
  3. Art 3 Sachlicher Geltungsbereich
  4. Art 4 Gleichbehandlung
  5. Art 5 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen
  6. Art 6 Zusammenrechnung der Zeiten
  7. Art 7 Aufhebung der Wohnortklauseln
  8. Art 8 Verhältnis zwischen dieser Verordnung und anderen Koordinierungsregelungen
  9. Art 9 Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich dieser Verordnung
  10. Art 10 Verbot des Zusammentreffens von Leistungen
  11. Art 11 Allgemeine Regelung
  12. Art 12 Sonderregelung
  13. Art 13 Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten
  14. Art 14 Freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung
  15. Art 15 ►M1 Vertragsbedienstete ◄ der Europäischen Gemeinschaften
  16. Art 16 Ausnahmen von den Artikeln 11 bis 15
  17. Art 17 Wohnort in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat
  18. Art 18 Aufenthalt in dem zuständigen Mitgliedstaat, wenn sich der Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat befindet - Besondere Vorschriften für die Familienangehörigen von Grenzgängern
  19. Art 19 Aufenthalt außerhalb des zuständigen Mitgliedstaats
  20. Art 20 Reisen zur Inanspruchnahme von Sachleistungen
  21. Art 21 Geldleistungen
  22. Art 22 Rentenantragsteller
  23. Art 23 Sachleistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
  24. Art 24 Nichtvorliegen eines Sachleistungsanspruchs nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats
  25. Art 25 Renten nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten als dem Wohnmitgliedstaat, wenn ein Sachleistungsanspruch in diesem Mitgliedstaat besteht
  26. Art 26 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnmitgliedstaat des Rentners wohnen
  27. Art 27 Aufenthalt des Rentners oder seiner Familienangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnmitgliedstaat - Aufenthalt im zuständigen Mitgliedstaat - Zulassung zu einer notwendigen Behandlung außerhalb des Wohnmitgliedstaats
  28. Art 28 Besondere Vorschriften für Grenzgänger in Rente
  29. Art 29 Geldleistungen für Rentner
  30. Art 30 Beiträge der Rentner
  31. Art 31 Allgemeine Bestimmung
  32. Art 32 Rangfolge der Sachleistungsansprüche - Besondere Vorschrift für den Leistungsanspruch von Familienangehörigen im Wohnmitgliedstaat
  33. Art 33 Sachleistungen von erheblicher Bedeutung
  34. Art 34 Zusammentreffen von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  35. Art 35 Erstattungen zwischen Trägern
  36. Art 36 Anspruch auf Sach- und Geldleistungen
  37. Art 37 Transportkosten
  38. Art 38 Leistungen bei Berufskrankheiten, wenn die betreffende Person in mehreren Mitgliedstaaten dem gleichen Risiko ausgesetzt war
  39. Art 39 Verschlimmerung einer Berufskrankheit
  40. Art 40 Regeln zur Berücksichtigung von Besonderheiten bestimmter Rechtsvorschriften
  41. Art 41 Erstattungen zwischen Trägern
  42. Art 42 Anspruch auf Sterbegeld, wenn der Tod in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat eintritt oder wenn die berechtigte Person in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat wohnt
  43. Art 43 Gewährung von Leistungen bei Tod eines Rentners
  44. Art 44 Personen, für die ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs A galten
  45. Art 45 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Zeiten
  46. Art 46 Personen, für die entweder ausschließlich Rechtsvorschriften des Typs B oder sowohl Rechtsvorschriften des Typs A als auch des Typs B galten
  47. Art 47 Verschlimmerung des Invaliditätszustands
  48. Art 48 Umwandlung von Leistungen bei Invalidität in Leistungen bei Alter
  49. Art 49 Besondere Vorschriften für Beamte
  50. Art 50 Allgemeine Vorschriften
  51. Art 51 Besondere Vorschriften über die Zusammenrechnung von Zeiten
  52. Art 52 Feststellung der Leistungen
  53. Art 53 Doppelleistungsbestimmungen
  54. Art 54 Zusammentreffen von Leistungen gleicher Art
  55. Art 55 Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Art
  56. Art 56 Ergänzende Vorschriften für die Berechnung der Leistungen
  57. Art 57 Versicherungs- oder Wohnzeiten von weniger als einem Jahr
  58. Art 58 Gewährung einer Zulage
  59. Art 59 Neuberechnung und Anpassung der Leistungen
  60. Art 60 Besondere Vorschriften für Beamte
  61. Art 61 Besondere Vorschriften für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  62. Art 62 Berechnung der Leistungen
  63. Art 63 Besondere Bestimmungen für die Aufhebung der Wohnortklauseln
  64. Art 64 Arbeitslose, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben
  65. Art 65 Arbeitslose, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat gewohnt haben
  66. Art 65a Besondere Bestimmungen für vollarbeitslose selbständig erwerbstätige Grenzgänger, sofern in dem Wohnmitgliedstaat für selbständig Erwerbstätige kein System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit besteht
  67. Art 66 Leistungen
  68. Art 67 Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen
  69. Art 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen
  70. Art 68a Gewährung von Leistungen
  71. Art 69 Ergänzende Bestimmungen
  72. Art 70 Allgemeine Vorschrift
  73. Art 71
  74. Art 72 Aufgaben der Verwaltungskommission
  75. Art 73 Fachausschuss für Datenverarbeitung
  76. Art 74 Rechnungsausschuss
  77. Art 74a Europäische Arbeitsbehörde
  78. Art 75 Beratender Ausschuss für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
  79. Art 76 Zusammenarbeit
  80. Art 77 Schutz personenbezogener Daten
  81. Art 78 Elektronische Datenverarbeitung
  82. Art 79 Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit
  83. Art 80 Befreiungen
  84. Art 81 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
  85. Art 82 Ärztliche Gutachten
  86. Art 83 Anwendung von Rechtsvorschriften
  87. Art 84 Einziehung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen
  88. Art 85 Ansprüche der Träger
  89. Art 86 Bilaterale Vereinbarungen
  90. Art 87 Übergangsbestimmungen
  91. Art 87a Übergangsvorschrift für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 465/2012
  92. Art 88 Aktualisierung der Anhänge
  93. Art 89 Durchführungsverordnung
  94. Art 90 Aufhebung
  95. Art 91 Inkrafttreten