Gesetze / VO (EG) Nr. 883/2004
VO (EG) Nr. 883/2004Art 81 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
Stand: 02.10.2026
Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe, die gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats innerhalb einer bestimmten Frist bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht dieses Mitgliedstaats einzureichen sind, können innerhalb der gleichen Frist bei einer entsprechenden Behörde, einem entsprechenden Träger oder einem entsprechenden Gericht eines anderen Mitgliedstaats eingereicht werden. In diesem Fall übermitteln die in Anspruch genommenen Behörden, Träger oder Gerichte diese Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe entweder unmittelbar oder durch Einschaltung der zuständigen Behörden der beteiligten Mitgliedstaaten unverzüglich der zuständigen Behörde, dem zuständigen Träger oder dem zuständigen Gericht des ersten Mitgliedstaats. Der Tag, an dem diese Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht des zweiten Mitgliedstaats eingegangen sind, gilt als Tag des Eingangs bei der zuständigen Behörde, dem zuständigen Träger oder dem zuständigen Gericht.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu Art 81 VO (EG) Nr. 883/2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 29.09.2022 – C-3/21Zitiert von 12
- BFH, 11.07.2024 – III R 31/23Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen UnionZitiert von 4
- BFH, 11.07.2024 – III R 33/23(Im Wesentlichen inhaltsgleich zu BFH-Urteil vom 11.07.2024 III R 31/23: Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
- BFH, 11.07.2024 – III R 30/23(Im Wesentlichen inhaltsgleich zu BFH-Urteil vom 11.07.2024 III R 31/23: Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
- BFH, 11.07.2024 – III R 34/23(Im Wesentlichen inhaltsgleich zu BFH-Urteil vom 11.07.2024 III R 31/23: Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
- FG Nürnberg, 30.03.2022 – 3 K 783/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 18.03.2026 – III R 28/25(Kindergeld; Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Austrittsabkommen) Parallelentscheidung zu III R 10/25)
- BSG, 12.06.2025 – B 3 P 8/23 RKoordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen den europäischen Mitgliedstaaten - Sachleistungsaushilfe erstreckt sich nicht auf das Pflegegeld der sozialen PflegeversicherungZitiert von 2
- FG Köln, 23.05.2025 – 14 K 950/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 81 VO (EG) Nr. 883/2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.