Gesetze / VO (EG) Nr. 883/2004
VO (EG) Nr. 883/2004Art 91 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.