Gesetze / TierSchNutztV · BGBl I 2001, 2758
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
43 Normen · ausgefertigt 25.10.2001 · 90 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
- § 4Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
- Abschnitt 2 · Anforderungen an das Halten von Kälbern
- § 5Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
- § 6Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
- § 7Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
- § 8Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
- § 9Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
- § 10Platzbedarf bei Gruppenhaltung
- § 11Überwachung, Fütterung und Pflege
- Abschnitt 3 · Anforderungen an das Halten von Legehennen
- § 12Anwendungsbereich
- § 13Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 13aBesondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
- § 13b(weggefallen)
- § 14Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
- § 15Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
- Abschnitt 4 · Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- § 16Anwendungsbereich
- § 17Sachkunde
- § 18Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
- § 19Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- § 20Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
- Abschnitt 5 · Anforderungen an das Halten von Schweinen
- § 21Anwendungsbereich
- § 22Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
- § 23Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
- § 24Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
- § 25Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
- § 26Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
- § 27Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
- § 28Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
- § 29Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
- § 30Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
- Abschnitt 6 · Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- § 31Anwendungsbereich
- § 32Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
- § 33Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
- § 34Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
- § 35Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
- § 35aSachkunde
- § 36Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
- § 37Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
- Abschnitt 7 · (weggefallen)
- (XXXX) §§ 38 bis 43(weggefallen)
- Abschnitt 8 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- § 44Ordnungswidrigkeiten
- § 45Übergangsregelungen
- § 46(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Änderungsverlauf
- 01.08.2021 — 2 Normen geändert · §§ 26, 28 neueste Änderung
- 10.02.2021 — 11 Normen geändert · §§ 5, 13, 13a, 23 und 7 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.