Gesetze / Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
TierSchNutztV§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchNutztV/3#abs-1 (1) Nutztiere dürfen vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden, die den Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchNutztV/3#abs-2 (2) Haltungseinrichtungen müssen
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchNutztV/3#abs-3 (3) Ställe müssen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchNutztV/3#abs-4 (4) Sofern Lüftungsanlagen, Fütterungseinrichtungen, Förderbänder oder sonstige technische Einrichtungen verwendet werden, muss durch deren Bauart und die Art ihres Einbaus sichergestellt sein, dass die Lärmimmission im Aufenthaltsbereich der Tiere auf ein Mindestmaß begrenzt ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchNutztV/3#abs-5 (5) Für Haltungseinrichtungen, in denen bei Stromausfall eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser nicht sichergestellt ist, muss ein Notstromaggregat bereitstehen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/TierSchNutztV/3#abs-6 (6) In Ställen, in denen die Lüftung von einer elektrisch betriebenen Anlage abhängig ist, müssen eine Ersatzvorrichtung, die bei Ausfall der Anlage einen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet, und eine Alarmanlage zur Meldung eines solchen Ausfalles vorhanden sein.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 3 TierSchNutztV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 17.01.2018 – 11 ME 448/17Zitiert von 9
- VG Münster, 09.08.2019 – 11 L 469/19
- VG Regensburg, 26.11.2025 – RN 11 K 22.2166
- VG Schleswig, 04.04.2025 – 1 A 50/20
- VG Bayreuth, 28.11.2023 – B 1 K 22.593
- VGH Bayern, 18.07.2023 – 23 ZB 22.542Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.07.2026 – 16 B 674/26Genehmigung der Jagd auf einen Wolf: Berücksichtigung von Herdenschutzmaßnahmen bei der Ermessensausübung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 23.04.2026 – 3 C 2.25Klage eines Tierschutzverbandes auf tierschutzrechtliches Einschreiten gegen einen Putenmastbetrieb
- OVG Niedersachsen, 28.11.2025 – 11 ME 340/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 TierSchNutztV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.02.2014 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2014 (BGBl. I 94)
BGBl. 2014 I S. 94
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01.10.2009 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2009 (BGBl. I 3223)
BGBl. 2009 I S. 3223
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.