Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 10
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 140
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 09.02.2011 – L 11 KA 91/10 B ERKrankenversicherung - Ambulante Behandlung im Krankenhaus - Bestimmungsbescheid - Zuständigkeit der Spruchkörper für Vertragsarztrecht - Drittanfechtung durch Vertragsärzte - Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation - Anforderungen an die behördliche Abwägung - Einstweiliger Rechtsschutz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- LSG NRW, 27.10.2010 – L 11 (10) KA 14/07Zitiert von 13
- BSG, 10.03.2010 – B 3 KR 36/09 B(Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zuständigkeit sozialgerichtlicher Kammern und Senate zur Entscheidung von Schiedsverfahren nach § 18a KHG iVm § 120 Abs 4 SGB 5 - Zuständigkeit der vertragsarztrechtlichen Spruchkörper - Abgrenzung zu den Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung)Zitiert von 17
- LSG NRW, 11.11.2009 – L 11 KA 101/06Zitiert von 10
- BSG, 11.05.2011 – B 6 KA 25/10 RAnfechtung einer aufsichtlichen Beanstandungsverfügung zu Regelungen der Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bzgl Zulässigkeit vertragsärztlicher Arzneimittelverordnungen - Zuständigkeit der Spruchkörper für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts - Ausnahmen vom generellen Verordnungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Anerkennung als Therapiestandard für schwerwiegende Erkrankungen - Berücksichtigung der Therapievielfalt - keine Verpflichtung des G-BA zur Freistellung von Arzneimitteln der anthroposophischen und der homöopathischen Therapierichtung - Anfechtbarkeit und Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Verfügungen - Entfallen eines etwaigen Vertrauenstatbestandes für vertragsärztliche Verordnungen von anthroposophischen und homöopathischen Mistel-Präparaten auch im Rahmen kurativ-adjuvanter Therapien durch die Veröffentlichung der Urteilsbegründung in einer allgemein zugänglichen FachzeitschriftZitiert von 15
- BSG, 14.12.2011 – B 6 KA 29/10 RSozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit des Spruchkörpers für Vertragsarztrecht bei Klagen der Arzneimittelhersteller gegen die Arzneimittel-Richtlinie (juris: AMRL) - Feststellungsklage gegen Unwirksamkeit einer untergesetzlichen Rechtsnorm - Geltendmachung von fehlerhafter Auslegung oder Änderung - Vertragsarzt - keine Freistellung von Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüssen bei Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 32
Zuletzt entschieden
- BSG, 01.04.2026 – B 6 KA 6/25 RVertragsarztrecht: Anforderungen an die Festlegung von Wirkstoffen als Leitsubstanzen in einer regionalen Wirkstoffvereinbarung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2025 – L 16 KR 423/22 KL
- BSG, 06.02.2025 – B 6 KA 3/24 BHVertragsärztliche Versorgung - Förderung der Weiterbildung - Anstellungsmöglichkeit als Recht des zugelassenen Praxisinhabers bzw des Medizinischen Versorgungszentrums - Adressat der Anstellungsgenehmigung - keine notwendige Beiladung des anzustellenden ArztesZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/10#abs-1 (1) Bei den Sozialgerichten werden Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie für Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts, des Soldatenentschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts gebildet. Für Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung einschließlich der Unfallversicherung für den Bergbau können eigene Kammern gebildet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/10#abs-2 (2) Für Streitigkeiten aufgrund der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten, Psychotherapeuten, Vertragszahnärzten (Vertragsarztrecht) einschließlich ihrer Vereinigungen und Verbände sind eigene Kammern zu bilden. Zu diesen Streitigkeiten gehören auch
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/10#abs-3 (3) Der Bezirk einer Kammer kann auf Bezirke anderer Sozialgerichte erstreckt werden. Die beteiligten Länder können die Ausdehnung des Bezirks einer Kammer auf das Gebiet oder Gebietsteile mehrerer Länder vereinbaren.