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Artikel 8 · BT-Drs. 17/6764 · S. 25
Zu Artikel 8 (Änderung des Sozialgerichts-
Zu Artikel 8 (Änderung des Sozialgerichts- gesetzes) Zu Nummer 1 Aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Vielfalt und der Mischformen der Leistungserbringung in der ge- setzlichen Krankenversicherung sowie der Einführung des Gemeinsamen Bundesausschusses als einheitlichem Gre- mium entspricht die gesetzliche Definition des Vertragsarzt- rechts nicht mehr den geänderten Rahmenbedingungen. Das hat zu Zuständigkeitsstreitigkeiten geführt, die im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geforderte Regelungsklarheit bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters (BVerfG, Plenarbeschluss vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 322, 328 f) nicht hinnehmbar sind. Daher wird jetzt mit dieser Regelung klargestellt, dass zu den Streitig- keiten des Vertragsarztrechts auch die in den Nummern 1 bis 3 genannten Klagen gehören. Zum Vertragsarztrecht gehören nach dem Willen des Ge- setzgebers auch Entscheidungen der gemeinsamen Gremien der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser oder anderer Leistungserbringer und Krankenkassen (ver- gleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 6. SGGÄndG vom 4. Mai 2001, Bundestagsdrucksache 14/5943, Begründung zu Nummer 25 – § 57a –, S. 24). An dieser Zuordnung ist unabhängig von Veränderungen in der Drucksache 17/6764 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Zusammensetzung der Gremien der gemeinsamen Selbst- verwaltung grundsätzlich festzuhalten, soweit die zugrunde- liegenden Entscheidungen die vertragsärztliche Versorgung, die auch die vertragspsychotherapeutische Versorgung bein- haltet, oder die vertragszahnärztliche Versorgung oder beide betreffen. Insbesondere die Beteiligung von unparteiischen Mitgliedern, Vertretern und Vertreterinnen von Kranken- häusern sowie Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.562 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/6764, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.111–117.673 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4e83138781e1a782….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP