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Artikel 1 · BT-Drs. 15/3169 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird im Hinblick auf die neu eingefüg-
ten Vorschriften der §§ 50a bis 50d (Artikel 1 Nr. 8) ergänzt.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Der neue § 1 Satz 2 ist bedingt durch Einfügung der §§ 50a
bis 50d SGG (Artikel 1 Nr. 8). Er stellt klar, dass die So-
zialgerichtsbarkeit nach Maßgabe dieser Vorschriften durch
besondere Spruchkörper der Gerichte der Verwaltungsge-
richtsbarkeit ausgeübt werden kann.
Zu Nummer 3 (§ 10 Abs. 1)
Die Ergänzung von § 10 Abs. 1 SGG, der die Bildung von
Fachkammern bei den Sozialgerichten regelt, ist im Hin-
blick auf die neuen Zuständigkeiten der Gerichte der Sozial-
gerichtsbarkeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
und für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asyl-
bewerberleistungsgesetzes notwendig. Diese Zuständigkei-
ten sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit durch das
Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) und durch
das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das So-
zialgesetzbuch übertragen worden (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 4,
§ 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG), bzw. werden ihnen nach Artikel 1
Nr. 10 übertragen. Für diese Leistungen sollen jeweils be-
sondere Fachkammern gebildet werden.
Zu Nummer 4 (§ 11 Abs. 4)
Der neue § 11 Abs. 4 SGG übernimmt weitgehend die in
§ 16 VwGO enthaltene Regelung für den Bereich der So-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3169
zialgerichtsbarkeit. Die Bestimmung schafft die Möglich-
keit, Richter anderer Gerichtszweige nebenamtlich auch in
der Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen. Jedenfalls für eine
Übergangszeit können die Länder durch einen nebenamt-
lichen Richtereinsatz in der Sozialgerichtsbarkeit die dort
zu erwartenden 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.040 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/3169, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.405–26.445 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 732b2d62466e9e91….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP