Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/3169 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird im Hinblick auf die neu eingefüg- ten Vorschriften der §§ 50a bis 50d (Artikel 1 Nr. 8) ergänzt. Zu Nummer 2 (§ 1) Der neue § 1 Satz 2 ist bedingt durch Einfügung der §§ 50a bis 50d SGG (Artikel 1 Nr. 8). Er stellt klar, dass die So- zialgerichtsbarkeit nach Maßgabe dieser Vorschriften durch besondere Spruchkörper der Gerichte der Verwaltungsge- richtsbarkeit ausgeübt werden kann. Zu Nummer 3 (§ 10 Abs. 1) Die Ergänzung von § 10 Abs. 1 SGG, der die Bildung von Fachkammern bei den Sozialgerichten regelt, ist im Hin- blick auf die neuen Zuständigkeiten der Gerichte der Sozial- gerichtsbarkeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asyl- bewerberleistungsgesetzes notwendig. Diese Zuständigkei- ten sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) und durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das So- zialgesetzbuch übertragen worden (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 4, § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG), bzw. werden ihnen nach Artikel 1 Nr. 10 übertragen. Für diese Leistungen sollen jeweils be- sondere Fachkammern gebildet werden. Zu Nummer 4 (§ 11 Abs. 4) Der neue § 11 Abs. 4 SGG übernimmt weitgehend die in § 16 VwGO enthaltene Regelung für den Bereich der So- Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/3169 zialgerichtsbarkeit. Die Bestimmung schafft die Möglich- keit, Richter anderer Gerichtszweige nebenamtlich auch in der Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen. Jedenfalls für eine Übergangszeit können die Länder durch einen nebenamt- lichen Richtereinsatz in der Sozialgerichtsbarkeit die dort zu erwartenden
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.040 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3169, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.405–26.445 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 732b2d62466e9e91….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP