Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 248
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen
41 Normen · Ausgangsfassung vom 31.10.1966 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 1a Allgemeine Anforderungen
- § 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
- § 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- § 4 Allgemeines
- § 5 Gleisbogen und Neigungswechsel
- § 6 Spurweite
- § 7 Überhöhungen
- § 8 Umgrenzung des lichten Raumes
- § 9 Gleisabstand
- § 10 Kabel und Leitungen im Bahnbereich
- § 11 Oberbau und Bauwerke
- § 12 Einfriedigungen und Bahnübergänge
- § 13 Beschaffenheit der Fahrzeuge
- § 14 Begrenzung der Fahrzeuge
- § 15 Radsätze
- § 16 Bremsen
- § 17 Sonstige Ausrüstung der Fahrzeuge
- § 18 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
- § 19 Bauartgenehmigung, Abnahme und Untersuchung von Dampfkesseln aufSchienenfahrzeugen
- § 20 Abnahme und Untersuchung von Druckbehältern an Schienenfahrzeugen
- § 21 Abnahme und Untersuchung der maschinellen Anlagen
- § 22 Eisenbahnbetriebsbedienstete
- § 23 Dienstanweisungen
- § 24 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Anschlußbahn
- § 25 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
- § 26 Fahrgeschwindigkeit
- § 27 Länge der Fahreinheit
- § 28 Bremsberechnung
- § 29 Bewegen der Fahrzeuge
- § 30 Signale
- § 31 Besetzung der Triebfahrzeuge
- § 32 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
- § 33 Unfallmeldungen
- § 34 Allgemeine Bestimmungen
- § 35 Betreten der Bahnanlagen
- § 36 Überqueren der Bahnanlagen
- § 37 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
- § 38 Personenbeförderung auf der Anschlußbahn
- § 39 Anpassung
- § 40 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
- Anlage 1 Anlage A
- Anlage 2 Anlage B
- Anlage 3 Anlage C
- Anlage 4 Anlage D
- Anlage 5 Anlage A''
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
10.09.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.09.2013
GV. NRW. S. 560
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Historischer Änderungsnachweis
26.11.2008 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 11.11.2008
GV. NRW. S. 687
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Historischer Änderungsnachweis
04.06.2004 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.05.2004, Artikel 104
GV. NRW. S. 248
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Historischer Änderungsnachweis
— Ausfertigung — Änderndes Gesetz
GV. NRW. 1967 S. 26
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).