Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 248

Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen

41 Normen · Ausgangsfassung vom 31.10.1966 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 1a Allgemeine Anforderungen
  4. § 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
  5. § 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
  6. § 4 Allgemeines
  7. § 5 Gleisbogen und Neigungswechsel
  8. § 6 Spurweite
  9. § 7 Überhöhungen
  10. § 8 Umgrenzung des lichten Raumes
  11. § 9 Gleisabstand
  12. § 10 Kabel und Leitungen im Bahnbereich
  13. § 11 Oberbau und Bauwerke
  14. § 12 Einfriedigungen und Bahnübergänge
  15. § 13 Beschaffenheit der Fahrzeuge
  16. § 14 Begrenzung der Fahrzeuge
  17. § 15 Radsätze
  18. § 16 Bremsen
  19. § 17 Sonstige Ausrüstung der Fahrzeuge
  20. § 18 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
  21. § 19 Bauartgenehmigung, Abnahme und Untersuchung von Dampfkesseln aufSchienenfahrzeugen
  22. § 20 Abnahme und Untersuchung von Druckbehältern an Schienenfahrzeugen
  23. § 21 Abnahme und Untersuchung der maschinellen Anlagen
  24. § 22 Eisenbahnbetriebsbedienstete
  25. § 23 Dienstanweisungen
  26. § 24 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Anschlußbahn
  27. § 25 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
  28. § 26 Fahrgeschwindigkeit
  29. § 27 Länge der Fahreinheit
  30. § 28 Bremsberechnung
  31. § 29 Bewegen der Fahrzeuge
  32. § 30 Signale
  33. § 31 Besetzung der Triebfahrzeuge
  34. § 32 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
  35. § 33 Unfallmeldungen
  36. § 34 Allgemeine Bestimmungen
  37. § 35 Betreten der Bahnanlagen
  38. § 36 Überqueren der Bahnanlagen
  39. § 37 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
  40. § 38 Personenbeförderung auf der Anschlußbahn
  41. § 39 Anpassung
  42. § 40 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
  43. Anlage 1 Anlage A
  44. Anlage 2 Anlage B
  45. Anlage 3 Anlage C
  46. Anlage 4 Anlage D
  47. Anlage 5 Anlage A''

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    10.09.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.09.2013

    GV. NRW. S. 560

  2. Historischer Änderungsnachweis

    26.11.2008 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 11.11.2008

    GV. NRW. S. 687

  3. Historischer Änderungsnachweis

    04.06.2004 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.05.2004, Artikel 104

    GV. NRW. S. 248

  4. Historischer Änderungsnachweis

    — Ausfertigung — Änderndes Gesetz

    GV. NRW. 1967 S. 26

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).