Gesetze / EuErbVO · CELEX 02012R0650-20120705
Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
84 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Zuständigkeit in Erbsachen innerhalb der Mitgliedstaaten
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Allgemeine Zuständigkeit
- Art 5 Gerichtsstandsvereinbarung
- Art 6 Unzuständigerklärung bei Rechtswahl
- Art 7 Zuständigkeit bei Rechtswahl
- Art 8 Beendigung des Verfahrens von Amts wegen bei Rechtswahl
- Art 9 Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung
- Art 10 Subsidiäre Zuständigkeit
- Art 11 Notzuständigkeit (forum necessitatis)
- Art 12 Beschränkung des Verfahrens
- Art 13 Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils
- Art 14 Anrufung eines Gerichts
- Art 15 Prüfung der Zuständigkeit
- Art 16 Prüfung der Zulässigkeit
- Art 17 Rechtshängigkeit
- Art 18 Im Zusammenhang stehende Verfahren
- Art 19 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art 20 Universelle Anwendung
- Art 21 Allgemeine Kollisionsnorm
- Art 22 Rechtswahl
- Art 23 Reichweite des anzuwendenden Rechts
- Art 24 Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen
- Art 25 Erbverträge
- Art 26 Materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen
- Art 27 Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen
- Art 28 Formgültigkeit einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung
- Art 29 Besondere Regelungen für die Bestellung und die Befugnisse eines Nachlassverwalters in bestimmten Situationen
- Art 30 Besondere Regelungen mit Beschränkungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte betreffen oder Auswirkungen auf sie haben
- Art 31 Anpassung dinglicher Rechte
- Art 32 Kommorienten
- Art 33 Erbenloser Nachlass
- Art 34 Rück- und Weiterverweisung
- Art 35 Öffentliche Ordnung (ordre public)
- Art 36 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — Interlokale Kollisionsvorschriften
- Art 37 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — Interpersonale Kollisionsvorschriften
- Art 38 Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
- Art 39 Anerkennung
- Art 40 Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung
- Art 41 Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache
- Art 42 Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
- Art 43 Vollstreckbarkeit
- Art 44 Bestimmung des Wohnsitzes
- Art 45 Örtlich zuständiges Gericht
- Art 46 Verfahren
- Art 47 Nichtvorlage der Bescheinigung
- Art 48 Vollstreckbarerklärung
- Art 49 Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Art 50 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Art 51 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Art 52 Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
- Art 53 Aussetzung des Verfahrens
- Art 54 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art 55 Teilvollstreckbarkeit
- Art 56 Prozesskostenhilfe
- Art 57 Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
- Art 58 Keine Stempelabgaben oder Gebühren
- Art 59 Annahme öffentlicher Urkunden
- Art 60 Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden
- Art 61 Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche
- Art 62 Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
- Art 63 Zweck des Zeugnisses
- Art 64 Zuständigkeit für die Erteilung des Zeugnisses
- Art 65 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses
- Art 66 Prüfung des Antrags
- Art 67 Ausstellung des Zeugnisses
- Art 68 Inhalt des Nachlasszeugnisses
- Art 69 Wirkungen des Zeugnisses
- Art 70 Beglaubigte Abschriften des Zeugnisses
- Art 71 Berichtigung, Änderung oder Widerruf des Zeugnisses
- Art 72 Rechtsbehelfe
- Art 73 Aussetzung der Wirkungen des Zeugnisses
- Art 74 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
- Art 75 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
- Art 76 Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates
- Art 77 Informationen für die Öffentlichkeit
- Art 78 Informationen zu Kontaktdaten und Verfahren
- Art 79 Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Informationen
- Art 80 Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formblätter nach den Artikeln 46, 59, 60, 61, 65 und 67
- Art 81 Ausschussverfahren
- Art 82 Überprüfung
- Art 83 Übergangsbestimmungen
- Art 84 Inkrafttreten