Gesetze / EuErbVO · CELEX 02012R0650-20120705

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

84 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Anwendungsbereich
  2. Art 2 Zuständigkeit in Erbsachen innerhalb der Mitgliedstaaten
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Allgemeine Zuständigkeit
  5. Art 5 Gerichtsstandsvereinbarung
  6. Art 6 Unzuständigerklärung bei Rechtswahl
  7. Art 7 Zuständigkeit bei Rechtswahl
  8. Art 8 Beendigung des Verfahrens von Amts wegen bei Rechtswahl
  9. Art 9 Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung
  10. Art 10 Subsidiäre Zuständigkeit
  11. Art 11 Notzuständigkeit (forum necessitatis)
  12. Art 12 Beschränkung des Verfahrens
  13. Art 13 Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils
  14. Art 14 Anrufung eines Gerichts
  15. Art 15 Prüfung der Zuständigkeit
  16. Art 16 Prüfung der Zulässigkeit
  17. Art 17 Rechtshängigkeit
  18. Art 18 Im Zusammenhang stehende Verfahren
  19. Art 19 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
  20. Art 20 Universelle Anwendung
  21. Art 21 Allgemeine Kollisionsnorm
  22. Art 22 Rechtswahl
  23. Art 23 Reichweite des anzuwendenden Rechts
  24. Art 24 Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen
  25. Art 25 Erbverträge
  26. Art 26 Materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen
  27. Art 27 Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen
  28. Art 28 Formgültigkeit einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung
  29. Art 29 Besondere Regelungen für die Bestellung und die Befugnisse eines Nachlassverwalters in bestimmten Situationen
  30. Art 30 Besondere Regelungen mit Beschränkungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte betreffen oder Auswirkungen auf sie haben
  31. Art 31 Anpassung dinglicher Rechte
  32. Art 32 Kommorienten
  33. Art 33 Erbenloser Nachlass
  34. Art 34 Rück- und Weiterverweisung
  35. Art 35 Öffentliche Ordnung (ordre public)
  36. Art 36 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — Interlokale Kollisionsvorschriften
  37. Art 37 Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — Interpersonale Kollisionsvorschriften
  38. Art 38 Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
  39. Art 39 Anerkennung
  40. Art 40 Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung
  41. Art 41 Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache
  42. Art 42 Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
  43. Art 43 Vollstreckbarkeit
  44. Art 44 Bestimmung des Wohnsitzes
  45. Art 45 Örtlich zuständiges Gericht
  46. Art 46 Verfahren
  47. Art 47 Nichtvorlage der Bescheinigung
  48. Art 48 Vollstreckbarerklärung
  49. Art 49 Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
  50. Art 50 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
  51. Art 51 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
  52. Art 52 Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
  53. Art 53 Aussetzung des Verfahrens
  54. Art 54 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
  55. Art 55 Teilvollstreckbarkeit
  56. Art 56 Prozesskostenhilfe
  57. Art 57 Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
  58. Art 58 Keine Stempelabgaben oder Gebühren
  59. Art 59 Annahme öffentlicher Urkunden
  60. Art 60 Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden
  61. Art 61 Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche
  62. Art 62 Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
  63. Art 63 Zweck des Zeugnisses
  64. Art 64 Zuständigkeit für die Erteilung des Zeugnisses
  65. Art 65 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses
  66. Art 66 Prüfung des Antrags
  67. Art 67 Ausstellung des Zeugnisses
  68. Art 68 Inhalt des Nachlasszeugnisses
  69. Art 69 Wirkungen des Zeugnisses
  70. Art 70 Beglaubigte Abschriften des Zeugnisses
  71. Art 71 Berichtigung, Änderung oder Widerruf des Zeugnisses
  72. Art 72 Rechtsbehelfe
  73. Art 73 Aussetzung der Wirkungen des Zeugnisses
  74. Art 74 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
  75. Art 75 Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen
  76. Art 76 Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates
  77. Art 77 Informationen für die Öffentlichkeit
  78. Art 78 Informationen zu Kontaktdaten und Verfahren
  79. Art 79 Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Informationen
  80. Art 80 Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formblätter nach den Artikeln 46, 59, 60, 61, 65 und 67
  81. Art 81 Ausschussverfahren
  82. Art 82 Überprüfung
  83. Art 83 Übergangsbestimmungen
  84. Art 84 Inkrafttreten