Gesetze / Landesrecht Bayern / EBOA · GVBl. S. 159, BayRS 933-2-B
Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen
42 Normen · ausgefertigt 03.03.1983 · Änderungen
Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: BOA
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verantwortlichkeit, Eisenbahnbetriebsleiter
- § 3 Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Sachverständige
- § 4 Begriffe, Vorbehalte
- § 5 Spurweite
- § 6 Gleisbogen, Überhöhung und Gleisneigung
- § 7 Umgrenzung des lichten Raumes
- § 8 Gleisabstand
- § 9 Leitungen im Bahnbereich
- § 10 Oberbau, Bauwerke und Fahrleitungen
- § 11 Bahnübergänge
- § 12 Erhaltung, Untersuchung und Sicherung der Bahnanlagen
- § 13 Maschinentechnische Anlagen
- § 14 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- § 15 Begrenzung der Fahrzeuge und freizuhaltende Räume
- § 16 Räder und Radsätze
- § 17 Bremsen
- § 18 Zug- und Stoßeinrichtungen
- § 19 Sonstige Ausrüstung und Anschriften der Fahrzeuge
- § 20 Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge
- § 21 Bauartgenehmigung, Abnahme und Prüfung von Dampfkesseln auf Schienenfahrzeugen
- § 22 Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge
- § 23 Eisenbahnbetriebsbedienstete
- § 24 Dienstanweisungen
- § 25 Zusammenstellung der Fahreinheit
- § 26 Fahrgeschwindigkeit
- § 27 Bewegen der Fahrzeuge
- § 28 Anhalten der Fahrzeuge
- § 29 Sicherung stillstehender Fahrzeuge
- § 30 Beförderung gefährlicher Güter
- § 31 Signale
- § 32 Besetzung der Triebfahrzeuge
- § 33 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
- § 34 Meldungen
- § 35 Allgemeine Bestimmungen
- § 36 Betreten der Bahnanlagen
- § 37 Überqueren der Bahnanlagen
- § 38 Bahnbeschädigungen und Betriebsstörungen
- § 39 Personenbeförderung
- § 40 Ordnungswidrigkeiten
- § 41 Übergangsbestimmungen
- § 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Muster Geschäftsanweisung für den Eisenbahnbetriebsleiter der Anschlußbahn
- Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1) Umgrenzung des lichten Raumes für Regelspur
- Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1) Umgrenzung des lichten Raumes und Fahrzeugbegrenzung für Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb
- Anlage 4 (zu § 7 Abs. 3) Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspur mit Rollfahrzeugbetrieb
- Anlage 5 (zu § 7 Abs. 4) Vergrößerung der halben Breitenmaße des lichten Raumes für Regelspur
- Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 und § 8 Abs. 3) Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände für Schmalspur
- Anlage 7 (zu § 7 Abs. 5) Raum für den Durchgang der Stromabnehmer bei Oberleitung für Regelspur
- Anlage 8 (zu § 8 Abs. 3) Vergrößerung der Gleisabstände für Regelspur in Bögen mit Halbmessern unter 250 m
- Anlage 9 (zu § 9 Abs. 1) Richtlinien für das Verlegen von Leitungen im Bahnbereich
- Anlage 10 (zu § 11) Bahnübergangssicherung
- Anlage 11 (zu § 15 Abs. 1) Begrenzung für Regelspurfahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis
- Anlage 12 (zu § 15 Abs. 1) Begrenzung für Stromabnehmer der Regelspurfahrzeuge bei Oberleitung
- Anlage 13 (zu § 15 Abs. 3) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Regelspurfahrzeuge mit Seitenpuffern
- Anlage 14 (zu § 15 Abs. 4) Freie Räume und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Schmalspurfahrzeuge mit Mittelpuffern
- Anlage 15 (zu § 16 Abs. 1) Radsatz und Räder für Regelspurfahrzeuge
- Anlage 16 (zu § 16 Abs. 1) Räder für Regelspurfahrzeuge mit kleinerem Meßkreisdurchmesser als 840 mm
- Anlage 17 (zu § 16 Abs. 1) Radsatz und Räder für Schmalspurfahrzeuge
- Anlage 18 (zu § 18 Abs. 2) Zug- und Stoßeinrichtung für Regelspurfahrzeuge
- Anlage 19 (zu § 19 Abs. 3) Warnungszeichen
- Anlage 20 (zu § 23 Abs. 2) Richtlinien für das erforderliche Hör- und Sehvermögen der Eisenbahnbetriebsbediensteten
- Anlage 21 (zu § 11 Abs. 16, § 27 Abs. 2 und § 31) Signale
- Anlage 22 (zu § 28 Abs. 3 und 4) Bremsberechnung, Bremstafeln und Bremslastentafeln
- Anlage 23 (zu § 29 Abs. 3) Zahl der Achsen, die durch eine angezogene Handbremse gesichert werden
- Anlage 24 (zu § 30 Abs. 1) Einteilung der gefährlichen Güter in Klassen
- Anlage 25 (zu § 30 Abs. 1) Erläuterung der Gefahrzettel