Gesetze / Landesrecht Bayern / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen
EBOAAnlage 9 (zu § 9 Abs. 1) Richtlinien für das Verlegen von Leitungen im Bahnbereich
Stand: 25.08.2026
1. Leitungen und Kesselwagen-Umfüllstellen für Gase
Richtlinien über Kreuzungen von Gasleitungen – NE-Gaskreuzungsrichtlinien –
2. Wasserleitungen und unterirdisch verlegte Dampfleitungen
Richtlinien über Kreuzungen von Wasserleitungen – NE-Wasserkreuzungsrichtlinien –
3. Starkstromleitungen
Richtlinien über Kreuzungen von Starkstromleitungen – NE-Stromkreuzungsrichtlinien –