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EBOA

Anlage 3 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1) Umgrenzung des lichten Raumes und Fahrzeugbegrenzung für Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb

Stand: 25.08.2026

Bayern

Bild 1

Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis und Mindestabstände zwischen Fahrzeugbegrenzung und Umgrenzung des lichten Raumes

beim Grundmaß der Spurweite von

1000 mm

750 mm

A

2900

2500

B

3650

3400

C

1880

1760

– ---------- zugelassene größte Fahrzeugbegrenzung

– .-.-.-.-.- Umgrenzung des lichten Raumes

– - – – – – Seitenräume

Bild 2

Unterer Teil der Umgrenzung des lichten Raumes

z = Ecken, die ausgerundet werden dürfen Maße in Millimetern

§ 42