Gesetze / Landesrecht Bayern / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen
EBOAAnlage 3 (zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1) Umgrenzung des lichten Raumes und Fahrzeugbegrenzung für Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb
Stand: 25.08.2026
Bild 1
Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis und Mindestabstände zwischen Fahrzeugbegrenzung und Umgrenzung des lichten Raumes
beim Grundmaß der Spurweite von
1000 mm
750 mm
A
2900
2500
B
3650
3400
C
1880
1760
– ---------- zugelassene größte Fahrzeugbegrenzung
– .-.-.-.-.- Umgrenzung des lichten Raumes
– - – – – – Seitenräume
Bild 2
Unterer Teil der Umgrenzung des lichten Raumes
z = Ecken, die ausgerundet werden dürfen Maße in Millimetern