Gesetze / Landesrecht Bayern / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen
EBOAAnlage 4 (zu § 7 Abs. 3) Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspur mit Rollfahrzeugbetrieb
Stand: 25.08.2026
Für den raum unterhalb des dargestellten Raumes gelten die Maße der Anlage 3 Bild 2.