Gesetze / Landesrecht Bayern / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen
EBOAAnlage 18 (zu § 18 Abs. 2) Zug- und Stoßeinrichtung für Regelspurfahrzeuge
Stand: 25.08.2026
Für Anlage 18 EBOA liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.