Gesetze / Landesrecht Bayern / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen
EBOAAnlage 19 (zu § 19 Abs. 3) Warnungszeichen
Stand: 25.08.2026
)(= Mindestmaß Maß in Millimetern
Dieses Zeichen muß gelb auf dunklem Grund oder rot auf hellem Grund sein.