§ 14 (weggefallen)
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 15
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 10.07.2025 – 3 K 1653/19
- BFH, 18.07.2001 – I R 62/00Zitiert von 3
- FG Münster, 20.11.2015 – 10 K 1410/12 FZitiert von 3
- FG Baden-Württemberg, 26.01.2009 – 6 K 99/06
- BFH, 06.02.1985 – I R 11/83Zitiert von 5
- FG Baden-Württemberg, 10.07.2025 – 3 K 2755/21
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 06.02.2024 – 2 K 842/19 FZitiert von 1
- FG Hessen, 12.11.2020 – 4 K 832/18Zitiert von 2
- FG Hessen, 05.06.2020 – 4 K 90/15Zitiert von 1
15 Entscheidungen zu § 14 AStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 AStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 14 AStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.