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Artikel 5 · BT-Drs. 15/1518 · S. 16

Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz)

Zu Artikel 5 (Außensteuergesetz)
Zu Nummer 1 (§ 7 Abs. 7)
Für die Besteuerung der Erträge auf Anteile an ausländi-
schen Investmentvermögen gelten die Vorschriften des
Auslandinvestment-Gesetzes (AuslInvestmG). Zu den steu-
erpflichtigen Einkünften gehören die auf Investmentan-
teile ausgeschütteten sowie die ausschüttungsgleichen Er-
träge (§ 17 Abs. 1 AuslInvestmG). Ausschüttungsgleiche
Erträge sind Einnahmen, die das Investmentvermögen
nicht zur Ausschüttung verwendet. Erträge eines ausländi-
schen Investmentvermögens können auch als Zwischenein-
künfte nach den §§ 7 bis 14 AStG (Hinzurechnungsbe-
steuerung – HZB –) beim inländischen Beteiligten steuer-
pflichtig sein. Da hierdurch Doppelbelastungen entstehen
können, tritt gemäß § 7 Abs. 7 AStG die HZB hinter die
Besteuerung nach dem AuslInvestmG zurück. Die Vor-
schrift ist durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unter-
nehmenssteuerrechts vom 21. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3858) in § 7 eingefügt worden. Die Vorrangregelung zu-
gunsten der Besteuerung nach dem AuslInvestmG sollte je-
doch nicht dazu führen, dass Einkünfte eines ausländi-
schen Investmentvermögens, auf das die Vorschriften der
§§ 7 bis 14 AStG anwendbar sind, aufgrund der Vorrangre-
gelung zugunsten des AuslInvestmG überhaupt keiner Be-
steuerung unterliegen. Ein solcher Fall kann aber eintre-
ten, wenn für die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsglei-
chen Erträge, auf die nach den §§ 17 und 18 AuslIn-
vestmG § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b Abs. 1 KStG nicht an-
wendbar sind, eine Steuerbefreiung aufgrund eines Dop-
pelbesteuerungsabkommens (DBA) beansprucht werden
kann (DBA-Schachtelprivileg). Das DBA-Schachtelprivi-
leg wird überwiegend dann gewährt, wenn es sich bei dem
inländischen Anleger um eine Gesellschaft handelt, der
mindestens 10 % der Anteile an 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.392 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/1518, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.961–53.353 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert ded69a6708955169….

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