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Artikel 3 · BT-Drs. 16/4026 · S. 25

Zu Artikel 3 (AStG)

Zu Artikel 3 (AStG)
Allgemeines
Die Änderung der Vorschriften über die Hinzurechnungs-
besteuerung (HZB) nach dem Außensteuergesetz ist erfor-
derlich, weil sie auf inländische Gesellschaften, die der aus-
ländischen Gesellschaft nachgeordnet sind (§ 14 Abs. 1),
Drucksache 16/4026 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
nicht angewandt werden können. Da Gesellschaften im
Sinne des REIT-Gesetzes steuerbefreit sind, könnten sich un-
beschränkt Steuerpflichtige ungerechtfertigte Vorteile ver-
schaffen, indem sie sich über ausländische Gesellschaften an
inländischen REIT-Gesellschaften beteiligen.
Zu Nummer 1 (§ 7 Abs. 8)
Diese Vorschrift bestimmt, dass es für Zwecke des § 7 Abs. 1
nicht auf die inländische Beherrschung der ausländischen
Gesellschaft ankommt, soweit diese an einer Gesellschaft im
Sinne des REIT-Gesetzes beteiligt ist. Das soll jedoch nicht
gelten, wenn mit der Hauptgattung der Aktien der auslän-
dischen Gesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger
Handel an einer anerkannten Börse stattfindet.
Zu Nummer 2 (§ 8 Abs. 1 Nr. 9)
Durch diese Änderung wird festgelegt, dass Gewinne der
ausländischen Gesellschaft aus der Veräußerung eines An-
teils an einer Gesellschaft im Sinne des REIT-Gesetzes nicht
zu den aktiven Einkünften gehören.
Zu Nummer 3 (§ 14 Abs. 2)
Die Vorschrift bestimmt, dass § 14 Abs. 1 entsprechend auf
Einkünfte nachgeschalteter inländischer Gesellschaften an-
zuwenden ist, wenn es sich dabei um Gesellschaften im Sin-
ne des REIT-Gesetzes handelt. Damit gelten die Einkünfte
einer solchen Gesellschaft als passive Einkünfte (§ 8 Abs. 1
Nr. 6 Buchstabe b), die unter den Voraussetzungen des
§ 8 Abs. 3 der ausländischen Obergesellschaft zuzurechnen
sind.
Zu Nummer 4 (§ 21 Abs. 13)
§ 21 Abs. 13 enthält die Regelung zur zeitlichen Anwendung
der Än

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.036 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/4026, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.435–116.471 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert ba745dedb088a827….

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