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Artikel 5 · BT-Drs. 19/28652 · S. 46

Zu Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht – neu –
Vor dem ersten Teil wird eine Inhaltsübersicht eingefügt.
Zu Nummer 2
§ 1 Absatz 2
Satz 1
Satz 1 Nummer 1 entspricht weitgehend der derzeit geltenden Nummer 1, sodass weiterhin auf das Erfordernis
einer wesentlichen Beteiligung abgestellt wird. Der sachliche Anwendungsbereich wird jedoch entsprechend Ar-
tikel 2 Absatz 4 Buchstabe a ATAD erweitert. Diese Erweiterung dient der Vermeidung von Steuerumgehungen
durch die Ausgabe von mit Mehrfachstimmrechten ausgestatteten oder stimmrechtslosen Anteilen, den Abschluss
von Stimmbindungsverträgen oder vergleichbaren Vorgängen.
Satz 1 Nummer 2 entspricht inhaltlich der derzeit geltenden Nummer 1 2. und 4. Variante.
Satz 1 Nummer 3 erweitert die in Nummer 1 vorgenommene tatbestandliche Erweiterung auch auf sog. Dreiecks-
fälle, in denen eine dritte Person sowohl an dem Steuerpflichtigen als auch an dessen Geschäftspartner zu mehr
als einem Viertel beteiligt ist. Dabei entspricht Nummer 3 Buchstabe a und c inhaltlich der derzeit geltenden
Nummer 2.
Satz 1 Nummer 4 entspricht inhaltlich der derzeit geltenden Nummer 3. Von einem eigenen Interesse an der Er-
zielung der Einkünfte des anderen kann bspw. auch bei allen Beteiligten an Netzwerken und deren Organisations-
einheiten auszugehen sein. Mithin können auch rechtlich selbständige Unternehmen in einem globalen Netzwerk,
die sich insbesondere durch eine enge strategische und fachliche Vernetzung dieses Netzwerks ausweisen, als
nahestehende Personen gelten. Jedoch werden fremde voneinander unabhängige Franchiseunternehmen beispiels-
weise hierunter nicht erfasst.
Satz 2
Satz 2 stellt klar, dass gegenüber der Person und dem Steuerpflichtigen unterschiedliche Merkmale der Buchsta-
ben a bis c besteh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 79.511 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/28652 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 136.936–216.447 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 8962cd8796a70172….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP