Gesetze / VO (EG) Nr. 1224/2009 · CELEX 02009R1224-20260110
Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006
128 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 2a Anwendung des Kontrollsystems der Union auf bestimmte Flottensegmente von Mayotte als Gebiet in äußerster Randlage
- Art 3 Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Allgemeine Grundsätze
- Art 6 Fanglizenzen
- Art 7 Fangerlaubnis für Fangschiffe der Union
- Art 7a Fangerlaubnis für andere Fischereifahrzeuge der Union als Fangschiffe
- Art 8 Markierung und Identifizierung von Fischereifahrzeugen der Union und Fanggerät
- Art 9 Schiffsüberwachungssysteme
- Art 9a Fischereiüberwachungszentren
- Art 10 Automatische Schiffsidentifizierungssysteme
- Art 11 Schiffsortungssystem
- Art 12 Datenübertragung für Überwachungsmaßnahmen
- Art 13 Neue Technologien
- Art 14 Führen des Fischereilogbuchs
- Art 15 Elektronische Übermittlung des Fischereilogbuchs
- Art 15a Elektronisches Fischereilogbuch und andere Systeme für Schiffe mit einer Länge über alles von weniger als 12 m
- Art 15b Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu den Fischereilogbuchvorschriften
- Art 16 Fischereifahrzeuge, für die die Fischereilogbuchvorschriften nicht gelten
- Art 17 Anmeldung
- Art 19 Genehmigung zum Einlaufen in den Hafen
- Art 19a Anmeldung der Anlandung in Drittlandshäfen
- Art 20 Umladung
- Art 21 Ausfüllen der Umladeerklärung
- Art 22 Elektronische Übermittlung der Daten der Umladeerklärung
- Art 23 Ausfüllen der Anlandeerklärung
- Art 24 Elektronische Übermittlung der Daten der Anlandeerklärung
- Art 25 Schiffe, für die die Vorschriften bezüglich der Anlandeerklärung nicht gelten
- Art 26 Überwachung des Fischereiaufwands
- Art 27 Meldung des Fanggeräts
- Art 29 Ausnahmen
- Art 30 Ausschöpfung des Fischereiaufwands
- Art 31 Von der Anwendung einer Fischereiaufwandsregelung ausgenommene Fangschiffe
- Art 33 Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand
- Art 34 Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten
- Art 35 Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten
- Art 36 Schließung von Fischereien durch die Kommission
- Art 37 Ausgleichsmaßnahmen
- Art 38 Fangkapazität
- Art 39 Überwachung der Maschinenleistung
- Art 40 Zertifizierung der Maschinenleistung
- Art 41 Überprüfung der Maschinenleistung
- Art 42 Umladung im Hafen
- Art 43 Bezeichnete Häfen
- Art 44 Getrennte Lagerung der Fänge demersaler Artens, für die ein Mehrjahresplan gilt
- Art 47 Fanggerät
- Art 48 Bergung von verloren gegangenem Fanggerät
- Art 49 Zusammensetzung der Fänge
- Art 49a Getrennte Aufbewahrung von Fängen unterhalb der Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung
- Art 49b De-minimis-Regelung
- Art 49c Anlandung von Fängen unterhalb der Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung
- Art 50 Kontrolle der Gebiete mit Fangbeschränkungen
- Art 54a Verarbeitung an Bord
- Art 55 Freizeitfischerei
- Art 56 Grundsätze für die Kontrolle der Vermarktung
- Art 56a Zusammensetzung von Losen bestimmter Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
- Art 57 Gemeinsame Vermarktungsnormen
- Art 58 Rückverfolgbarkeit
- Art 59 Erstverkauf von Fischereierzeugnissen
- Art 60 Wiegen von Fischereierzeugnissen
- Art 60a Durchführungsbestimmungen für das Wiegen
- Art 62 Ausfüllen und Übermittlung von Verkaufsbelegen
- Art 64 Inhalt der Verkaufsbelege
- Art 65 Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift
- Art 66 Ausfüllen und Übermittlung der Übernahmeerklärung
- Art 68 Transport von Fischereierzeugnissen und Ausfüllen und Übermittlung des Transportdokuments
- Art 71 Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten
- Art 72 Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen
- Art 73 Kontrollbeobachter
- Art 73a Kontrollbeobachter für die Überwachung der Pflicht zur Anlandung
- Art 74 Durchführung von Inspektionen
- Art 75 Aufgaben des Betreibers und des Kapitäns
- Art 76 Inspektionsbericht
- Art 77 Zulässigkeit von Inspektionsberichten und Überwachungsberichten
- Art 78 Elektronische Datenbank
- Art 79 Unionsinspektoren
- Art 80 Inspektionen von Fischereifahrzeugen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats
- Art 81 Genehmigungsanfragen
- Art 82 Pflichten der Vertreter von Behörden bei Feststellung eines Verstoßes
- Art 83 Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße
- Art 85 Verfahren
- Art 86 Übertragung der Verfahren
- Art 88 Ausgleichsmaßnahmen für den Fall, dass der Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung kein Verfahren einleitet
- Art 89 Maßnahmen und Sanktionen zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften
- Art 89a Sanktionen
- Art 90 Schwere Verstöße
- Art 91 Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen bei schweren Verstößen
- Art 91a Sanktionen bei schweren Verstößen
- Art 91b Begleitsanktionen
- Art 92 Punktesystem für schwere Verstöße
- Art 92a Haftung juristischer Personen
- Art 92b Verpflichtung zur Mitteilung des endgültigen Urteils
- Art 93 Nationale Verstoßkartei
- Art 93a Nationale Kontrollprogramme
- Art 93b Jahresbericht der Mitgliedstaaten über die Kontrolle und Inspektionen
- Art 94 Gemeinsame Kontrollprogramme
- Art 95 Spezifische Kontroll- und Inspektionsprogramme
- Art 96 Allgemeine Grundsätze
- Art 97 Zuständigkeiten der Vertreter der Kommission
- Art 98 Überprüfungen
- Art 99 Autonome Inspektionen
- Art 100 Audits
- Art 101 Überprüfungsberichte, Berichte über autonome Inspektionen und Auditberichte
- Art 102 Folgemaßnahmen im Anschluss an die Überprüfungsberichte, Berichte über autonome Inspektionen und Auditberichte
- Art 104 Schließung von Fischereien wegen Nichtbeachtung der Zielsetzungen der gemeinsamen Fischereipolitik
- Art 105 Abzug von Quoten
- Art 106 Abzug von Fischereiaufwand
- Art 107 Quotenabzüge wegen Nichtbeachtung der Zielsetzungen der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik
- Art 107a Anpassung der Fangmöglichkeiten bei Verringerung des der Union nach Maßgabe internationaler Abkommen zugewiesenen Anteils
- Art 108 Sofortmaßnahmen
- Art 109 Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten
- Art 110 Zugang zu, Speicherung und Verarbeitung von Daten
- Art 111 Datenaustausch
- Art 111a Einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Datenvorschriften
- Art 112 Schutz personenbezogener Daten
- Art 113 Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen
- Art 114 Offizielle Websites
- Art 115
- Art 117 Verwaltungszusammenarbeit
- Art 118 Berichterstattungspflicht
- Art 119 Ausschussverfahren
- Art 119a Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 121 Änderungen anderer Verordnungen
- Art 122 Aufhebungen
- Art 123 Bezugnahmen
- Art 124 Inkrafttreten