Gesetze / VO (EG) Nr. 1224/2009

VO (EG) Nr. 1224/2009

Art 13 Neue Technologien

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1224-2009/13#abs-1 (1) Der Rat kann auf der Grundlage von Artikel 37 des Vertrags beschließen, dass elektronische Monitoringgeräte und Rückverfolgungsinstrumente wie genetische Analysen eingesetzt werden müssen. Zur Beurteilung der gegebenenfalls einzusetzenden Technologie führen die Mitgliedstaaten von sich aus oder in Zusammenarbeit mit der Kommission oder der von ihr bezeichneten Stelle vor dem 1. Juni 2013 Pilotprojekte für Rückverfolgungsinstrumente wie genetische Analysen durch.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1224-2009/13#abs-2 (2) Der Rat kann auf der Grundlage von Artikel 37 des Vertrags die Einführung anderer neuer Technologien der Fischereiaufsicht beschließen, wenn diese Technologien kostenwirksam zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik führen.

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