Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2009 Nr. 11, S. 489, Fsn-Nr. 610-1.5

Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes über die der Bergaufsicht unterliegenden Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen (Sächsische Bergverordnung – SächsBergVO) 1

43 Normen · ausgefertigt 16.07.2009 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Verkehrssprache
  4. § 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  5. § 4 Prüfungen
  6. § 5 Betriebliche Unterlagen
  7. § 6 Betreten des Betriebsgeländes
  8. § 7 Sicherung von Einrichtungen
  9. § 8 Geotechnische Sicherheit
  10. § 9 Sachverständige und sachverständige Stellen
  11. § 10 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
  12. § 11 Überwachungsbedürftige Anlagen
  13. § 12 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
  14. § 13 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
  15. § 14 Sicherheitspfeiler
  16. § 15 Grubenbaue
  17. § 16 Schutz vor Wassereinbrüchen
  18. § 17 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
  19. § 18 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
  20. § 19 Bewetterung
  21. § 20 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
  22. § 21 Besondere Aufzeichnungen
  23. § 22 Anwendungsbereich
  24. § 23 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
  25. § 24 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
  26. § 25 Anforderungen an regelmäßige Prüfungen
  27. § 26 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
  28. § 27 Anwendungsbereich
  29. § 28 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
  30. § 29 Besondere Einrichtungen
  31. § 30 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt
  32. § 31 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
  33. § 32 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
  34. § 33 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
  35. § 34 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
  36. § 35 Seilaufliegezeiten
  37. § 36 Regelmäßige Prüfungen
  38. § 37 Betriebsbuch
  39. § 38 Tagebaugroßgeräte
  40. § 39 Schwimmende Geräte
  41. § 40 Stetigförderer
  42. § 41 Übergangsvorschriften
  43. § 42 Ordnungswidrigkeiten
  44. § 43 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  45. Anlage 1 (zu § 8 Abs. 2)
  46. Anlage 2 (zu § 12 Abs. 1)