Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2009 Nr. 11, S. 489, Fsn-Nr. 610-1.5
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes über die der Bergaufsicht unterliegenden Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen (Sächsische Bergverordnung – SächsBergVO) 1
43 Normen · ausgefertigt 16.07.2009 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verkehrssprache
- § 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
- § 4 Prüfungen
- § 5 Betriebliche Unterlagen
- § 6 Betreten des Betriebsgeländes
- § 7 Sicherung von Einrichtungen
- § 8 Geotechnische Sicherheit
- § 9 Sachverständige und sachverständige Stellen
- § 10 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
- § 11 Überwachungsbedürftige Anlagen
- § 12 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
- § 13 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
- § 14 Sicherheitspfeiler
- § 15 Grubenbaue
- § 16 Schutz vor Wassereinbrüchen
- § 17 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
- § 18 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
- § 19 Bewetterung
- § 20 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
- § 21 Besondere Aufzeichnungen
- § 22 Anwendungsbereich
- § 23 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
- § 24 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
- § 25 Anforderungen an regelmäßige Prüfungen
- § 26 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
- § 27 Anwendungsbereich
- § 28 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
- § 29 Besondere Einrichtungen
- § 30 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt
- § 31 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
- § 32 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
- § 33 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
- § 34 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
- § 35 Seilaufliegezeiten
- § 36 Regelmäßige Prüfungen
- § 37 Betriebsbuch
- § 38 Tagebaugroßgeräte
- § 39 Schwimmende Geräte
- § 40 Stetigförderer
- § 41 Übergangsvorschriften
- § 42 Ordnungswidrigkeiten
- § 43 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 8 Abs. 2)
- Anlage 2 (zu § 12 Abs. 1)