Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 11 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 – 3 Sa 159/16
- BSG, 14.10.2020 – B 11 AL 2/20 R(Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - Anrechnung von Elterneinkommen - Anwendbarkeit der Härtefallregelung des § 25 Abs 6 BAföG - außergewöhnliche Belastungen - Erhöhung des Einkommensfreibetrags - Ermessensausübung)Zitiert von 1
- BSG, 17.09.2020 – B 4 AS 3/20 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Teilnahme eines behinderten Leistungsberechtigten an einem Projekt eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege zur Verbesserung der sozialen Teilhabe unter regelmäßiger monatlicher Zahlung von Motivationszuwendungen - Absetzung Erwerbstätigenpauschale und ErwerbstätigenfreibetragZitiert von 12
- BSG, 12.05.2011 – B 11 AL 24/10 R(Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen die BA - rückwirkende Insolvenzgeldbewilligung - Einkommensberücksichtigung - Erfüllungsfiktion - fehlende Personenidentität der Leistungsempfänger - keine Anwendung der Neuregelung des § 34a SGB 2)Zitiert von 18
- LSG NRW, 15.08.2013 – L 7 AS 1795/12Zitiert von 1
- LSG NRW, 11.04.2012 – L 12 AS 537/11Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 – L 2 AL 31/06
- SG Köln, 13.07.2005 – S 22 AS 76/05 ER
- LSG NRW, 28.08.2002 – L 12 AL 176/01
9 Entscheidungen zu § 11 SGB III →
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Für § 11 SGB III liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.