Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/25 · S. 26
Zu Artikel 1 (Drittes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderungen zu Änderungen im SGB III. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Die Regelung konkretisiert die Verpflichtung zur Mitwir- kung des Arbeitgebers am nahtlosen Übergang des gekün- digten Arbeitnehmers in eine neue Beschäftigung und kor- respondiert mit dem arbeitsrechtlichen Freistellungsan- spruch. Der Arbeitgeber unterstützt frühzeitige Anstrengun- gen des Arbeitnehmers bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung und ermöglicht die Teilnahme an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen. Damit leistet er einen wichti- gen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Sie steht im Kontext mit der Konkretisierung der Meldepflicht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. beim Auslaufen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses in § 37b und der Einführung von Minderungen des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung in § 140. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/25 Zu Buchstabe b Die Regelung verpflichtet den Arbeitnehmer, eigene An- strengungen zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu unternehmen, wenn er bei einem unbefristeten Arbeitsver- hältnis die Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungs- vertrag geschlossen hat oder absehbar ist, dass sein befriste- tes Arbeitsverhältnis in Kürze endet. Dabei soll er die Dienstleistungen vom Arbeitsamt bzw. JobCenter in An- spruch nehmen. Zu Nummer 3 (§ 3) Folgeänderungen zur Aufhebung des § 156. Zu Nummer 4 (§ 9) Die Regelung präzisiert die aus § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 resultierenden Pflichten der Arbeitsämter hinsichtlich der Transparenz und Unterstützung des Ausgleichsprozesses am Arbeitsmarkt. Das regionale Arbeitsmarktmonitoring ist auch eine Informationsplattform, die Arbeitnehmern, Ar- beitgebern und allen Beteili
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 60.723 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/25, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 108.371–169.094 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 64793bd87cbbbbde….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP