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Artikel 1 · BT-Drs. 15/25 · S. 26

Zu Artikel 1 (Drittes Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 1 (Drittes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderungen zu Änderungen im SGB III.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Die Regelung konkretisiert die Verpflichtung zur Mitwir-
kung des Arbeitgebers am nahtlosen Übergang des gekün-
digten Arbeitnehmers in eine neue Beschäftigung und kor-
respondiert mit dem arbeitsrechtlichen Freistellungsan-
spruch. Der Arbeitgeber unterstützt frühzeitige Anstrengun-
gen des Arbeitnehmers bei der Suche nach einer neuen
Beschäftigung und ermöglicht die Teilnahme an beruflichen
Qualifizierungsmaßnahmen. Damit leistet er einen wichti-
gen Beitrag zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Sie steht
im Kontext mit der Konkretisierung der Meldepflicht bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. beim Auslaufen
eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses in § 37b und
der Einführung von Minderungen des Arbeitslosengeldes
bei verspäteter Meldung in § 140.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/25
Zu Buchstabe b
Die Regelung verpflichtet den Arbeitnehmer, eigene An-
strengungen zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu
unternehmen, wenn er bei einem unbefristeten Arbeitsver-
hältnis die Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungs-
vertrag geschlossen hat oder absehbar ist, dass sein befriste-
tes Arbeitsverhältnis in Kürze endet. Dabei soll er die
Dienstleistungen vom Arbeitsamt bzw. JobCenter in An-
spruch nehmen.
Zu Nummer 3 (§ 3)
Folgeänderungen zur Aufhebung des § 156.
Zu Nummer 4 (§ 9)
Die Regelung präzisiert die aus § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2
resultierenden Pflichten der Arbeitsämter hinsichtlich der
Transparenz und Unterstützung des Ausgleichsprozesses
am Arbeitsmarkt. Das regionale Arbeitsmarktmonitoring ist
auch eine Informationsplattform, die Arbeitnehmern, Ar-
beitgebern und allen Beteili

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 60.723 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/25, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 108.371–169.094 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 64793bd87cbbbbde….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP