Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/3873 · S. 99
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Aufhebung des § 11. Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Einfügung von § 87a. Zu Buchstabe c Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 148. Zu Buchstabe d Folgeänderung zur Aufhebung des § 428. Zu Buchstabe e Folgeänderung zur Einfügung von § 456. Zu Nummer 2 §4 Nach § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt der Vermittlungsvorrang auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der akti- ven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Durch die Ein- fügung der Wörter „oder voraussichtlich teilnehmen werden“ wird Satz 2 wird redaktionell ergänzt, um klarzu- stellen, dass nach der Regelung von einer Erforderlichkeit für die dauerhafte Eingliederung insbesondere nicht nur dann auszugehen ist, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit fehlendem – oder nicht mehr verwert- barem – Berufsabschluss an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung bereits teilnehmen, sondern auch dann, wenn eine Teilnahme bereits vorgesehen oder beabsichtigt ist. Dabei ist nicht beachtlich, von wem die Initiative für die Teilnahme ausging – von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer, der Agentur für Arbeit oder beiden. Drucksache 20/3873 – 100 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Zu Nummer 3 § 11 Mit der Regelung entfällt die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit zur Er- stellung der jährlichen Eingliederungsbilanz; in der Folge führt der Wegfall der Regelung zur Einsparung von Verwaltungsaufwand. Die dort berichteten Sachverhalte sind bereits in den statistischen Standardveröffentlichun- gen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthalten beziehungs
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.899 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3873, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 372.672–397.571 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9039dc02120f8af4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP