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Artikel 2 · BT-Drs. 20/3873 · S. 99

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Aufhebung des § 11.

Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Einfügung von § 87a.

Zu Buchstabe c
Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 148.

Zu Buchstabe d
Folgeänderung zur Aufhebung des § 428.

Zu Buchstabe e
Folgeänderung zur Einfügung von § 456.

Zu Nummer 2
§4
Nach § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt der Vermittlungsvorrang auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der akti-
ven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich. Durch die Ein-
fügung der Wörter „oder voraussichtlich teilnehmen werden“ wird Satz 2 wird redaktionell ergänzt, um klarzu-
stellen, dass nach der Regelung von einer Erforderlichkeit für die dauerhafte Eingliederung insbesondere nicht
nur dann auszugehen ist, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit fehlendem – oder nicht mehr verwert-
barem – Berufsabschluss an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung bereits teilnehmen, sondern
auch dann, wenn eine Teilnahme bereits vorgesehen oder beabsichtigt ist. Dabei ist nicht beachtlich, von wem die
Initiative für die Teilnahme ausging – von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer, der Agentur für Arbeit
oder beiden.
Drucksache 20/3873                                   – 100 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Zu Nummer 3
§ 11
Mit der Regelung entfällt die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit zur Er-
stellung der jährlichen Eingliederungsbilanz; in der Folge führt der Wegfall der Regelung zur Einsparung von
Verwaltungsaufwand. Die dort berichteten Sachverhalte sind bereits in den statistischen Standardveröffentlichun-
gen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit enthalten beziehungs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.899 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3873, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 372.672–397.571 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9039dc02120f8af4….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP